Dem Streamingdienst DAZN droht juristischer Ärger. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (Vzbv) hat die Abonnenten der Plattform für Sportübertragungen dazu aufgerufen, eine Sammelklage gegen DAZN zu unterstützen. Eine solche wurde von der Verbraucherzentrale angestoßen. Grund sind die gravierenden Preiserhöhungen des Streamingdienstes im August 2022.
Preiserhöhung bei DAZN: Verbraucherschutz ruft zu Sammelklage auf
DAZN hatte die Abo-Preise für Neukunden im Februar 2022 verdoppelt. Im darauffolgenden Sommer wurde dann dasselbe Preismodell auch für Bestandskunden eingeführt. Die monatliche Abo-Gebühr stieg von 14,99 Euro auf 29,99 Euro. Die neuen und erhöhten Preise hatte der Streamingdienst unter anderem mit dem kostspieligen Erwerb der TV-Rechte für die Bundesliga und die Champions League begründet.
Nun steht der Vorwurf im Raum, dass die Preiserhöhung für Bestandskunden rechtswidrig war. Der Verbraucherschutz bezieht sich bei diesem auf eine zugrundeliegende Klausel in den Geschäftsbedingungen von DAZN. Diese sei intransparent gewesen. Auf diesem Vorwurf ist das Vorgehen der Verbraucherzentrale aufgebaut.
DAZN-Sammelklage: War die Preiserhöhung rechtswidrig?
Wegen der intransparenten Klausel in den Geschäftsbedingungen sehen die Verbraucherschützer die Preiserhöhung für DAZN-Bestandskunden als rechtswidrig an. Sie wollen eine Musterfeststellungsklage einreichen, welche von den Kunden unterstützt werden kann. Auf diese Weise könnten Bestandskunden die zu viel gezahlten Abogebühren zurückbekommen. Im Jahr erhöhten sich die Abo-Gebühren für Bestandskunden von 149,99 Euro auf 274,99 Euro. Die Kunden könnten bei einer erfolgreichen Klage also 125 Euro zurückbekommen.
"Wir halten die Preiserhöhung, so wie sie sich für uns darstellt, für unwirksam", sagte Sebastian Reiling, Verbraucherschützer beim Vzbv der Kreiszeitung. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat mittlerweile eine eigene Website eingerichtet, auf der sich DAZN-Kunden der Sammelklage anschließen können. "Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall, damit wir für Sie klagen können!", ist auf dieser zu lesen.