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Niederlage vor dem EuGH: Transferregeln der Fifa verstoßen gegen EU-Recht

Bruch von EU-Recht

Streit um Transferregeln: Fifa erleidet Niederlage vor EuGH

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    Die FIFA verliert im Streit um Transferregeln vor dem Europäischen Gerichtshof.
    Die FIFA verliert im Streit um Transferregeln vor dem Europäischen Gerichtshof. Foto: Mike Egerton, Press Association/dpa (Archivbild)

    Der Internationale Fußballverband Fifa hat vor den höchsten europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass bestimmte Vorschriften des Verbands gegen EU-Recht verstießen. Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben.

    Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. Derzeit gilt laut Fifa, dass ein Spieler seinen aktuellen Verein vor Ende des Vertrags nur dann verlassen kann, wenn der Club der Beendigung des Vertrags zustimmt. Wechselt der Fußballspieler dann zu einem neuen Club, muss dieser dem alten Verein für die vorzeitige Vertragsauflösung eine Ablösesumme als Entschädigung zahlen.

    Hintergrund: Französischer Fußballprofi hatte gegen russischen Verein geklagt

    Geklagt hatte der französische Fußballprofi Lassane Diarra. 2013 verpflichtete der russische Verein Lokomotive Moskau den heute 39-Jährigen. Nur ein Jahr später kam es allerdings zum Bruch und der Verein löste den Vertrag auf. Diarra verlangte eine Entschädigung und verklagte Lokomotive Moskau auf ausstehende Gehälter. Der Club wiederum verlangte eine Entschädigung von dem französischen Spieler.

    Diarra begründete die Forderung damit, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte. Denn nach der Transferregelung der Fifa müsse ein neuer Club zusammen mit dem Fußballprofi für die Entschädigung an Lokomotive Moskau haften. Aus diesem Grund kam auch der Vertrag mit dem belgischen Verein Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande.

    Daraufhin verklagte der französische Spieler sowohl die Fifa als auch den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfälle in einer Höhe von sechs Millionen Euro. Die Transferregelung der Fifa würden gegen die EU-weite Vorschrift für Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das Gericht in Belgien legte diesen Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor.

    EuGH: Regeln der Fifa gehen zu weit und haben Risiken für Vereine und Sportler

    Die Richter des EuGH entschieden am Freitag, dass die Transferregeln der Fifa zu weit gingen. Sie belasteten sowohl die Sportler als auch die Vereine „mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

    Zwar könnten der Verband anführen, dass manche der Regeln für eine gewisse Beständigkeit in der Mannschaft sorgen würden. In diesem Fall jedoch scheinen die Regeln über das Ziel hinauszuschießen.

    In dem konkreten Fall von Diarra, Lokomotive Moskau und Sporting du Pays de Charleroi muss nun das belgische Gericht, unter Berücksichtung der Vorgaben des EuGH, entscheiden. Wie es danach weitergeht und ob sich dadurch die Transferregeln ändern werden, ist abhängig davon, wie die Fußballverbände das Urteil umsetzen. (mit dpa)

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