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Biathlon: Sachenbacher-Stehle zieht nach Sperre vor Sportgerichtshof CAS

Biathlon

Sachenbacher-Stehle zieht nach Sperre vor Sportgerichtshof CAS

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    Evi Sachenbacher-Stehle will Sportgerichtshof CAS gegen ihre zweijährige Dopingsperre angehen.
    Evi Sachenbacher-Stehle will Sportgerichtshof CAS gegen ihre zweijährige Dopingsperre angehen. Foto: Kay Nietfeld (dpa)

    Die ehemalige Langläuferin schließt ein Comeback nicht aus. "Ich bin zwar schon 33 Jahre alt, und die Zeit rennt mir davon - aber so möchte ich eigentlich nicht abtreten, als Dopingsünderin, als jemand, der aus seinem Job gejagt wird. Das soll nicht das letzte Bild von mir sein", erklärte Deutschlands einstiger Wintersport-Liebling in einem Interview des Hamburger Magazins "stern".

    Bei Sachenbacher-Stehle war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi das nur im Wettkampf verbotene Methylhexanamin nachgewiesen worden. Das Stimulanzium war in einem ihrer Nahrungsergänzungsmittel enthalten, dem Teepulver Schisandra. Vom Weltverband IBU war die vom Langlauf zum Biathlon gewechselte Sportlerin mit der Höchststrafe von zwei Jahren Sperre belegt worden. "Ich möchte ein gerechtes Urteil und werde mit meinem Anwalt Marc Heinkelein vor den Internationalen Sportgerichtshof ziehen", kündigt sie nun an. Die Bayerin rechnet mit einer deutlichen Verkürzung der Strafe.

    Das war in diesem Jahr den beiden Jamaikanern Asafa Powell und Dominique Blake gelungen. Sprinter Powell wurde nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln für 18 gesperrt. Der CAS reduzierte die Powell-Sperre auf ein Jahr. Auch die Sechs-Jahres-Sperre gegen die 400-Meter-Läuferin

    Unterdessen zog der Biathlon-Weltverband IBU einen Schlussstrich unter die Doping-Fälle des Olympia-Winters. Der litauische Biathlet Karolis Zlatkauskas wurde nach einem positiven EPO-Befund am Mittwoch für zwei Jahre gesperrt. Zuvor waren wegen EPO-Dopings bereits die Russinnen Irina Starych für zwei Jahre und die ehemalige Weltmeisterin Jekaterina Jurjewa als Wiederholungstäterin für acht Jahre aus dem Verkehr gezogen worden.

    Gegen die IBU erhob Sachenbacher-Stehle erneut schwere Vorwürfe. An ihr solle offensichtlich ein Exempel statuiert werden, sagte sie. "Die IBU hat im Verfahren wortwörtlich argumentiert, dass eine Reduzierung meiner Höchststrafe ein falsches Signal an die Biathlon-Welt senden würde. Da wird eindeutig Verbandspolitik gemacht, und das hat mit einer sachgerechten Bewertung meines Falls nichts zu tun", sagte sie.

    Schon nachdem das Urteil verkündet war, hatte Sachenbacher-Stehle festgestellt: "Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher EPO Dopingsünder gestellt wird." Führende deutsche Sportfunktionäre hatten sich ebenfalls verwundert über die harte Strafe gezeigt, Experten hatten hingegen betont, dass Doping Doping sei.

    Über die Herkunft des Pulvers, das den positiven Test am 17. Feburar nach Platz vier im Massenstart ausgelöst hatte, sagte Sachenbacher-Stehle, ihr damaliger Mentaltrainer - ein Ernährungsberater - habe ihr das Pulver empfohlen. "Und ich hatte das Gefühl, dass es mir guttut". Wie die Substanz in das Teepulver geriet, sei noch immer ungeklärt. (dpa)

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