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Augsburger Panther: Millionenklage wegen Coronahilfen: Augsburger Panther holen Teilerfolg

Augsburger Panther

Millionenklage wegen Coronahilfen: Augsburger Panther holen Teilerfolg

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    Die Augsburger Panther haben vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.
    Die Augsburger Panther haben vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Foto: Ulrich Wagner

    Die Augsburger Panther sind mit ihrer gegen nicht ausgezahlte Coronahilfen in Höhe von rund einer Million Euro zwar gescheitert. Dennoch kann sich der DEL-Klub über einen Geldregen freuen: Knapp 600.000 Euro an Fördergeldern könnten nun fließen. Die IHK Oberbayern als zuständige Auszahlungsbehörde sicherte in dem Verfahren zu, den Betrag neu zu verbescheiden. 

    Der etwas vereinfacht dargestellte Sachverhalt: Für den Zeitraum zwischen November 2020 bis Juni 2022 hatte der DEL-Klub insgesamt 1,6 Millionen Euro an Fördergeldern beantragt, die durch die Überbrückungshilfe Corona erstattet werden sollten. Knapp 600.000 Euro wurden bewilligt, die restliche Million wollte die Panther Betriebs GmbH nun auf dem Klageweg holen. 

    400.000 Euro an Fördergeldern werden die Panther nicht mehr sehen

    Von dieser Million wiederum entfielen in etwa 400.000 Euro auf Kosten wie die Miete für Spielerwohnungen, die Leasingbeträge für Autos oder die Telefonkosten. Dieses Geld werden die Panther nicht mehr sehen. Das Augsburger Verwaltungsgericht wies die Klage ab und gab in diesem Punkt der Sichtweise der IHK recht. Die war der Meinung, dass die Erstattung von Miete und die Übernahme von Leasingkosten Personalnebenkosten darstellen und somit in diesem Fall nicht förderfähig sind. 

    Anwalt Guntram Baumann, der die Panther vor Gericht vertrat, wies darauf hin, dass das Geschäftsmodell der Panther nicht mit dem eines herkömmlichen Wirtschaftsunternehmens zu vergleichen sei und hob die Bedeutung von Zahlungen dieser Art hervor: „Die gesamte Deutsche Eishockey Liga lebt davon, dass sie Spielern eine Wohnung zur Verfügung stellt.“ Vor allem für ausländische Spieler sei dies ein wesentlicher Faktor – und letztlich lebe das Geschäftsmodell eines Eishockeyvereins davon, konkurrenzfähige Spieler aufs Eis zu stellen. Die Vertretung der Panther verwies darauf, dass Klagen dieser Art meistens zwar gegen den jeweiligen Verein entschieden werden, es aber sehr wohl auch Fälle gibt, in denen für den Sportverein entschieden wird. So seien bei zwei Vereinen aus der DEL 2 sehr wohl Fördergelder für Mietkosten geflossen. Letztlich ließ sich das

    Knapp 600.000 Euro Fördergelder können nun an die Panther fließen

    In einem anderen Punkt haben die Panther aber sehr wohl Grund, von einem Teilerfolg zu sprechen. Denn im Zuge der Verhandlung wurde bekannt, dass sich die Konditionen dafür, wie die allgemeine Corona- und die speziell für den Profisport gemünzte Sporthilfe angerechnet werden, geändert haben. Möglich macht das ein Beschluss des Wirtschaftsministeriums. Im Detail wird nicht die Profisporthilfe auf die Überbrückungshilfe angerechnet, sondern umgekehrt. Im Fall der Panther bedeutet das konkret: Knapp 600.000 Euro Fördermittel, die zuvor abgelehnt wurden, sind nun förderfähig. Die IHK Oberbayern sagte zu, dass in diesem Fall neu berechnet werden wird. Für die Panther ein großer

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