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Wegen Zwanziger-Äußerung: Manfred Amerell sagt in Verhandlung in Augsburg aus

Wegen Zwanziger-Äußerung

Manfred Amerell sagt in Verhandlung in Augsburg aus

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    Manfred Amerell und Theo Zwanziger
    Manfred Amerell und Theo Zwanziger Foto: dpa

    In den Gerichtsstreit zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und dem ehemaligen Verbandsfunktionär Manfred Amerell kommt Bewegung. Am Montag wird vor dem Augsburger Landgericht Zwanzigers Widerspruch gegen eine bereits erlassene Einstweilige Verfügung vor der Zivilkammer (Sitzungssaal 201) verhandelt.

    Sowohl der DFB-Chef als auch Amerell seien zu der mündlichen Verhandlung geladen, sagte Gerichtssprecher Maximilian Hofmeister am Dienstag. Beide könnten sich aber auch von ihren Anwälten vertreten lassen. Jürgen Langer, der Anwalt von Manfred Amerell, kündigte aber bereits an, dass sein Mandant persönlich erscheinen werde und auch vorhat auszusagen.

    Durch die Mitte März von Amerell erwirkte Einstweilige Verfügung war dem Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) untersagt worden, die Aufklärungsarbeit in der Affäre um das frühere Schiedsrichterausschuss-Mitglied Amerell und Bundesliga-Referee Michael Kempter mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche zu vergleichen. Das Gericht hatte dabei angebliche Äußerungen Zwanzigers in einer Pressekonferenz bei dieser Entscheidung unterstellt. Zwanziger hatte gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt.

    "Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern", soll Zwanziger laut Antragsschrift der Amerell-Anwälte gesagt haben. Bereits Ende März hatte jedoch Zwanziger-Anwalt Christian Schertz darauf hingewiesen, dass Zwanziger die Worte "so etwas" nicht verwandt habe und dass sich dieses durch einen Mitschnitt der Pressekonferenz beweisen ließe.

    "Das richtige Zitat von Dr. Zwanziger bezog sich nur auf die Frage, wann sich Beteiligte bei Missständen jeder Art in Organisationen zu Wort melden. Damit wurden die jeweils zugrundeliegenden Sachverhalte nicht verglichen bzw. gleichgestellt. Abgehoben wurde nur auf die Dauer von Aufklärungen allgemein", sagte Zwanzigers Anwalt Christian Schertz am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Ein bloßer Vergleich von Zeitabläufen könne dem Präsidenten des DFB aber nicht untersagt werden, erklärte Schertz.

    Amerell hatte sich gegen die Aussage gewehrt und vom Gericht zunächst Recht bekommen. Die Äußerung verletze Amerells Persönlichkeitsrecht, weil sie sexuellen Missbrauch von Kindern mit einer "Beziehung zweier Erwachsener" gleichstelle, hieß es. Neben Kempter hatten vier weitere junge Referees Amerell Ende Februar der sexuellen Belästigung bezichtigt. lb

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