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Urteil: Rennbahn räumen

Urteil

Rennbahn räumen

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    Der Deutsche Fußball-Bund ist dem geplanten Bau seiner Akademie auf dem Gelände der Frankfurter Galopprennbahn einen wichtigen Schritt näher gekommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem Berufungsverfahren, dass der Frankfurter Renn-Klub als bisheriger Betreiber das Areal zu räumen hat. Sollte der Renn-Klub nicht auch noch vor den Bundesgerichtshof ziehen, könnte sich der DFB sein etwa 140 Millionen Euro teures Prestigeprojekt noch in diesem Jahr von einem Außerordentlichen Bundestag bestätigen lassen und danach mit den eigentlich schon für 2016 geplanten Bauarbeiten beginnen.

    „Mit dem heutigen Urteil ist etwas mehr Rechtssicherheit geschaffen worden“, sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel. „Es besteht nun die Aussicht, dass die Stadt Frankfurt endlich ihre seit Anfang 2016 bestehende Verpflichtung erfüllen kann, dem DFB den Besitz an den Flächen auf der ehemaligen Rennbahn zu verschaffen.“ Sicher ist der Akademie-Bau am Wunschstandort des Verbandes aber immer noch nicht. Denn das OLG räumte dem Renn-Klub die Möglichkeit ein, in Revision zu gehen. Damit könnte der Verein diesen bereits seit zwei Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Stadt

    Geprüft werden müssen aus Sicht seines Vereines jetzt vor allem finanzielle Fragen: Der Renn-Klub kann die Vollstreckung der Räumung durch Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 350000 Euro zunächst abwenden. Danach würde auch ein Gang vor den Bundesgerichtshof noch viel Zeit und Geld verschlingen. Alle Experten sind sich einig, dass der Renn-Klub im Falle einer Revision kaum Chancen auf Erfolg hätte. Der DFB ist an dieser gerichtlichen Auseinandersetzung nicht direkt beteiligt, hat mit der Stadt Frankfurt aber längst alle maßgeblichen Verträge zur Übertragung des Geländes und zum Bau seines rund 140 Millionen Euro teuren Leistungszentrums unterschrieben.

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