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Urteil: Das Ende der Blutgrätsche?

Urteil

Das Ende der Blutgrätsche?

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    Mit einer Roten Karte ist es künftig nach fiesen Fouls nicht mehr zwingend getan.
    Mit einer Roten Karte ist es künftig nach fiesen Fouls nicht mehr zwingend getan. Foto: dpa

    Das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm gegen einen Amateurfußballer hat Diskussionen bei Schwabens Spielern, Funktionären und Schiedsrichtern ausgelöst. Es herrscht Unsicherheit wegen der 50  000 Euro Schmerzensgeld, die jener verurteilte Kreisligaspieler nach seinem bösen Foul an einen, nun arbeitsunfähigen, Gegenspieler zahlen muss. Zivilklagen für vorsätzliche Faustschläge sind durchaus bekannt. Aber verjagt dieses Urteil bald die Grätsche von Deutschlands Fußballplätzen?

    Es darf keine Zweifel am Vorsatz geben

    „Verletzungen wird es beim Fußball immer geben“, stellt Schwabens Bezirksschiedsrichter-Obmann Bernhard Veh (SSV Steinheim, Kreis Donau) klar und gibt damit eine Meinung wieder, der wohl alle aktiven und ehemaligen Kicker beipflichten können. Veh weiter: „Aber das Gericht wird schon seine Gründe für das Urteil haben.“ Das hofft auch Nicky Hübner, Abwehrspieler des Allgäuer Landesligisten VfB Durach: „Falls nur der geringste Zweifel am Vorsatz einer Aktion besteht, dann sollte so eine Klage nicht durchkommen dürfen.“

    Der 26-jährige Hübner könne sich durchaus vorstellen, dass in Zukunft vermehrt Spieler über ein Zivilgericht versuchen könnten, Schmerzensgeld zu bekommen. Das würde den Druck auf die eh oft gescholtenen Schiedsrichter noch weiter erhöhen. „Berichte von uns würden bestimmt von den Gerichten herangezogen werden“, glaubt Bayernliga-Schiedsrichter Luka Beretic (TSV Friedberg). Der 26-Jährige, von Berufs wegen Polizeiobermeister in Augsburg, hält das Urteil aus Hamm für einen „guten Anfang“. Man dürfe mit den Strafen zwar nicht übertreiben, aber „wenn ein Spieler nach einem Foul drei Wochen im Krankenhaus bleiben muss, dann sollte man über eine Klage nachdenken dürfen“.

    Normales Foul bleibt normales Foul

    Dass der Schiedsrichter Beretic Spielaktionen nun anders bewerten würde, glauben er selbst und auch Spieler Hübner nicht. „Die Schiedsrichter werden Fouls weiterhin sportlich bewerten. Das traue ich ihnen zu“, sagt der Abwehrspieler, der auch seine eigene Spielweise in Zukunft nicht hinterfragen will: „Das wäre nicht gut für das Spiel. Es kann ja nicht sein, dass ein normales Foul nun anders bewertet wird.“

    Aus Schwaben sind Schiedsrichter-Obmann Bernhard Veh aus den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt, in denen ein Spieler wegen eines Fouls aus dem Spielgeschehen heraus vor Gericht gestanden hätte. Alle Beteiligten hoffen, dass es dabei bleibt und sich kein Zivilgericht mit der Frage beschäftigen muss: War es ein normales Foul? War er nur unvorsichtig? Oder war es Körperverletzung? "Randbemerkung

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