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Unfall: Muss Jan Ullrich ins Gefängnis?

Unfall

Muss Jan Ullrich ins Gefängnis?

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    Der Unfallort: Ullrich rammte mit seinem Audi A6 (links) den roten Citroen (rechts). Es gab zwei Verletzte.
    Der Unfallort: Ullrich rammte mit seinem Audi A6 (links) den roten Citroen (rechts). Es gab zwei Verletzte. Foto: dpa

    Nach seiner Promille-Tour inklusive schwerem Autounfall war es Jan Ullrich "ein wichtiges Anliegen" sich persönlich bei den beiden Unfallopfern zu entschuldigen. "Ich habe die Geschädigten mit einem Strauß Blumen persönlich besucht, um mich für meinen Fehler zu entschuldigen", teilte der ehemalige Radsportprofi mit. Ullrich besuchte demnach die Verletzten in einem Krankenhaus in seiner Schweizer Wahlheimat im Kanton Thurgau. "Zum Glück kam mein Besuch bei allen gut an und alle haben meine Entschuldigung angenommen", zeigte sich der Tour-de-France Sieger von 1997 erleichtert.

    Es drohen strafrechtliche Konsequenzen

    Mit einer bloßen Entschuldigung ist das Problem für den gebürtigen Rostocker aber nicht aus der Welt geschafft. Dem 40-Jährigen drohen nach dem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss (1,4 Promille) strafrechtliche Folgen. Im schlimmsten Fall ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. "Die Konsequenzen muss ich und werde ich tragen", so Ullrich.

    Ullrich ist kein unbeschriebenes Blatt

    Problematisch könnte für den zweimaligen Sportler des Jahres (1997 und 2003) vor allem werden, dass er 2002 in Freiburg schon einmal einen Autounfall verursacht hat. Auch damals wurde bei Ullrich einen Alkoholwert von 1,4 Promille festgestellt. "Es wird auch das Vorleben des Unfallverursachers angeschaut", sagte der Thurgauer Oberstaatsanwalt Stefan Haffter. Darüber hinaus fiel der langjährige Konkurrent von Lance Armstrong ebenfalls 2002 durch den Konsum von Ecstasy und jahrelanges Blutdoping auf. (chd)

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