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Steueraffäre: Hoeneß kann auf Bewährungsstrafe hoffen

Steueraffäre

Hoeneß kann auf Bewährungsstrafe hoffen

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    Hoeneß kann auf Bewährungsstrafe hoffen
    Hoeneß kann auf Bewährungsstrafe hoffen

    Das Ermittlungsverfahren gegen Uli Hoeneß läuft noch. Doch bereits im August könnte der Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Jetzt wurde bekannt, dass er bei einer Verurteilung möglicherweise auf Milde hoffen darf. Nach Informationen des Spiegel will die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragen. Hinzu käme eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen, was weiteren zwei Jahren

    Teil der Hinterziehung verjährt

    Ins Rollen gekommen war die Affäre nachdem Hoeneß im Januar Selbstanzeige erstattet hatte. Er gab zu Protokoll, rund 3,2 Millionen Euro seines Vermögens nicht versteuert zu haben. Dabei könnte die Milde des Urteils laut Spiegel auch darauf basieren, dass die Hinterziehung eines Großteils der Summe bereits verjährt sei. Übrig bliebe ein strafrechtlich relevanter Teil von rund 900.000 Euro.

    Erneut ein wichtiges Detail für ein Urteil: Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass bei Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro Bewährungsstrafen ausgeschlossen seien. Hoeneß bliebe mit den angesprochenen 900.000 Euro knapp darunter. AZ

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