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Sport: Kein Mindestlohn für Amateur-Kicker

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Kein Mindestlohn für Amateur-Kicker

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    Acht Euro und fünfzig Cent pro Stunde ist seit 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn. Jetzt ist klar: Sportvereine müssen diese Summe nicht für Vertragsspieler zahlen.
    Acht Euro und fünfzig Cent pro Stunde ist seit 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn. Jetzt ist klar: Sportvereine müssen diese Summe nicht für Vertragsspieler zahlen. Foto: Anne Wall

    Viele Sportvereine in Deutschland konnten gestern aufatmen. Denn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat Klarheit geschaffen: Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies gab sie nach einem Gespräch mit den Spitzen des Deutschen Olympischen

    Grund für das Gespräch war die große Verunsicherung, die das neue Gesetz in vielen Sportvereinen ausgelöst hatte. Auch die Klubs müssen ihren Beschäftigten seit 1. Januar mindestens 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Bei hauptamtlichen Mitarbeitern war das unstrittig. Was aber ist mit Ehrenamtlichen und Vertragsspielern? Wie sich der Mindestlohn auswirkt

    Amateur-Vertragsspieler vom Mindestlohn ausgeschlossen

    Laut Gesetz sind ehrenamtliche Trainer und Funktionäre nicht betroffen, sofern sie nicht mehr verdienen als die jährlichen Freibeträge. Das sind 720 Euro für Vorstandstätigkeiten und 2400 Euro für ehrenamtliche Trainer. Bei geringfügigen und hauptamtlichen Beschäftigungen hingegen findet das Gesetz Anwendung. Damit einher gehen bürokratische Vorgaben. Die Vereine müssen alle Arbeitsstunden dieser Mitarbeiter aufschreiben.

    „Die Dokumentation ist ein Mehraufwand“, sagt Robert Fischer, Vizepräsident Finanzen beim TSV Haunstetten in Augsburg. Nicht nur in seinem Verein geht die Angst vor scharfen Kontrollen um. „Ich weiß, dass der Zoll rigoros vorgeht“, sagt Fischer. Verstöße werden mit bis zu 500 000 Euro geahndet.

    Noch größer war die Unsicherheit bei vielen Fußballvereinen in der Region. So monierte der Bayerische Fußball-Verband (BFV), dass es vor allem bei Vereinen mit Vertragsspielern im höherklassigen Bereich noch viele offene Fragen gebe. Steht bei ihnen die ehrenamtliche sportliche Betätigung im Mittelpunkt oder die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit? Und was zählt alles zur Arbeitszeit? Gehören Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen dazu?

    Vor allem Fußballvereine begrüßen Klärung

    Nicht alle Vereinsbosse sind da so konsequent wie Konrad Höß, der Vorsitzende des FC Pipinsried. Ihm bereitete die Mindestlohnregelung kein Kopfzerbrechen. Bei dem Bayernligisten aus dem Dachauer Hinterland spielen derzeit fünf Vertragsamateure. Höß lässt sie nur zweimal die Woche trainieren. Eine Dokumentation der Arbeitszeiten ist in Pipinsried auch nichts Neues. „Mein Trainer muss jeden Monat einen Trainingsplan vorlegen“, sagt Höß. Er wolle sehen, ob ein Spieler auf dem Platz steht oder auf der Couch hockt.

    Doch inzwischen sind auch die offenen Fragen des BFV beantwortet. Dessen Präsident Rainer Koch, der an dem Gespräch in Berlin teilnahm, sprach gestern von einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt. „Vertragsamateure im Fußball sind keine Arbeitnehmer und fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, selbst wenn sie als Minijobber angemeldet sind“, sagte er. Das habe die Arbeitsministerin deutlich gemacht. Nahles ergänzte: Die Vereinstätigkeit sei in aller Regel nicht der Hauptbroterwerb.

    Laut Koch hat Nahles mit dem Innenminister auch abgestimmt, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. Koch: „Damit ist eine große Portion Sicherheit und Klarheit für die Vereine geschaffen worden.“

    DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, die jetzige Regelung betreffe auch die Ehrenamtlichen in den Vereinen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekämen. Man habe eine Regelung für die praktische Arbeit vor Ort gefunden.

    DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel betonte, dass solche Verträge auf Minijob-Basis die Spieler an den Verein binden sollten. Sie hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun, fügte er hinzu. Dies gelte im Übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern. Im Fußballbereich gibt es laut Grindel etwa 8800 solcher Spieler, die in der Regel um die 250 Euro Aufwandsentschädigung im Monat bekommen. AZ mit dpa

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