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Mordprozess: Mordprozess: Pistorius wehrt sich gegen Live-Übertragung

Mordprozess

Mordprozess: Pistorius wehrt sich gegen Live-Übertragung

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    Der wegen Mordes an einer Lebensgefährtin angeklagte Leichtathlet Oscar Pistorius will verhindern, dass der Prozess gegen ihn live übertragen wird.
    Der wegen Mordes an einer Lebensgefährtin angeklagte Leichtathlet Oscar Pistorius will verhindern, dass der Prozess gegen ihn live übertragen wird. Foto: Filip Singer (dpa)

    Das ist Oscar Pistorius

    Geburtsdatum: 22. November 1986

    Geburtsort: Sandton/Südafrika

    Behinderung: Pistorius wird durch einen Gendefekt ohne Wadenbeine und äußere Fußseiten geboren. Im Alter von elf Monaten werden ihm beide Beine unterhalb der Knie amputiert.

    Größte Erfolge: - Paralympics 2004 in Athen Gold über 200 m, Bronze über 100 m; - Paralympics 2008 in Peking Gold über 100, 200 und 400 m; - Paralympics 2012 in London Gold über 400 und 4 x 100 m, Silber über 200 m Weltmeisterschaften 2011 in Daegu Halbfinale über 400 m Olympische Spiele 2012 in London Halbfinale über 400 m

    Wichtige Entscheidungen: 14. Januar 2008: Der Leichtathletik-Weltverband IAAF entscheidet, dass seine Karbon-Prothesen Pistorius Vorteile verschaffen und er deshalb nicht an den Olympischen Spielen in Peking teilnehmen darf.

    16. Mai 2008: Der Internationale Sportgerichtshof CAS hebt die IAAF-Entscheidung wieder auf. Pistorius verpasst aber die sportliche Qualifikation für die Spiele in Peking.

    8. August 2011: Pistorius wird zusammen mit dem Sprinter Jason Smyth als erster behinderter Sportler für eine Leichtathletik-WM nominiert.

    4. August 2012: Pistorius startet als erster beinamputierter Sportler der olympischen Geschichte bei den Spielen in London.

    Die Anwälte des wegen Mordes angeklagten Sportstars Oscar Pistorius wollen eine Direktübertragung des Prozesses verhindern. Der Gerichtspräsident der Provinz Gauteng, Dunstan Mlambo, will nach Angaben der Behörde vom Donnerstag über das Anliegen am kommenden Dienstag entscheiden. "Warum kann das nicht wie jeder andere Prozess gehandhabt werden?", wird der Anwalt von Pistorius, Barry Roux, von der "Cape Times" zitiert. Die Verteidigung fürchtet eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des 27 Jahre alten Südafrikaners.

    Richter hat jederzeit die Möglichkeit, die Kameras abzuschalten

    Am Mittwoch hatten mehrere TV-Sender sowie andere Medien vor dem Obersten Gericht in Pretoria die Zulassung von Kameras, Mikrofonen und Fotoapparaten beantragt. Der Richter soll demnach jederzeit die Möglichkeit haben, die automatisch gesteuerten Kameras abzuschalten. Die Sender streben allerdings eine Audioübertragung für den gesamten Prozess an.

    Der Prozess gegen den Paralympic-Star soll am 3. März beginnen. Es wird ein Großaufgebot von Journalisten auch aus dem Ausland erwartet. In den frühen Morgenstunden des 14. Februar 2013 hatte Pistorius seine Freundin Reeva Steenkamp in seiner eigenen Wohnung durch eine verschlossene Badezimmertür erschossen. Er sagte später, er habe einen Einbrecher in der Wohnung vermutet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gezielten Mord vor. Seit Ende Februar 2013 ist Pistorius gegen Kaution in Freiheit. (dpa)

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