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Kriminalität: Pistorius kommt gegen Kaution frei

Kriminalität

Pistorius kommt gegen Kaution frei

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    Oscar Pistorius muss nicht in Haft bleiben. Foto: TJ Lemon dpa
    Oscar Pistorius muss nicht in Haft bleiben. Foto: TJ Lemon dpa

    Der Prozess wurde vertagt, Pistorius muss am 4. Juni wieder vor Gericht erscheinen. Richter Desmond Nair kritisierte Staatsanwaltschaft und Polizei: Es gebe keine eindeutigen Beweise, dass Pistorius seine Freundin Reeva Steenkamp ermordet habe. "Die Staatsanwaltschaft hat nicht überzeugend genug für den "vorsätzlichen Mord" argumentiert."

    In der Nacht zum Valentinstag hatte der 26-jährige Pistorius in seinem Haus seine 29 Jahre alte Freundin durch die geschlossene Badezimmertür erschossen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den beinamputierten Profisportler, dies vorsätzlich getan zu haben. Pistorius sagt, er habe seine Freundin aus Versehen erschossen, weil er geglaubt habe, im Badezimmer befinde sich ein Einbrecher.

    Der Richter sagte am Freitag, da keine Fluchtgefahr bestehe und von Pistorius keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, werde der Profisportler bis zum Prozess freigelassen. Ein öffentlicher Skandal, den manche Kommentatoren vorausgesagt haben, sei im Falle der Freilassung auch nicht zu befürchten. Bis zum Beweis des Gegenteils gelte für jeden die Unschuldsvermutung.

    Desmond Nair hinterfragte aber auch die Darstellungen von Pistorius. Es gebe da viele Ungereimtheiten und Unwahrscheinlichkeiten, sagte er in seiner fast zweistündigen Begründung der Entscheidung.

    Pistorius muss nach dem Willen des Richters bestimmte Auflagen erfüllen. Vor allem darf er das Land nicht verlassen, muss seine beiden Pässe abgeben und sich vom Flughafen fernhalten. Er müsse in Pretoria bleiben, stets für die Ermittlungsbehörden erreichbar sein, keinen Kontakt zu Zeugen des Verfahrens, zu Nachbarn und anderen Bewohnern seiner Wohnanlage in Pretoria haben. Er darf auch sein Haus, in dem er auf seine Freundin schoss, nicht mehr betreten. Zudem verfügte der Richter ein Alkoholverbot.

    Anklagebehörde und Polizei hatten sich entschieden gegen eine Freilassung von Pistorius ausgesprochen. Es bestehe angesichts seiner Auslandskonten und eines Domizils in Italien Fluchtgefahr. Richter Nair sagte jedoch, dafür habe die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Belege geliefert. Angesichts der weltweiten Prominenz und seiner Behinderung sei die Wahrscheinlichkeit nicht sehr groß, dass Pistorius einfach aus Südafrika fliehe.

    In einer ersten Reaktion äußerte sich Pistorius' Familie erleichtert. "Wir als Familie sind davon überzeugt, dass Oscars Schilderung der Tatnacht sich als richtig erweisen wird", sagte der Sprecher der Familie, Mulligan Pearce.

    Schon im Kreuzverhör des Pistorius-Anwalts Barry Roux hatte der leitende Ermittlungsbeamte der Polizei, Hilton Botha, zugeben müssen, dass am Tatort keine Belege dafür gefunden worden seien, die den Darstellungen von Pistorius widersprechen.

    Am Freitagmorgen hatte der Staatsanwalt erneut versucht, die Glaubwürdigkeit von Pistorius infrage zu stellen. Die Schilderungen des Athleten über den Verlauf der Tatnacht seien unwahrscheinlich, sagte Gerrie Nel. Der Angeklagte dürfe nicht anders behandelt werden als jeder andere verdächtige Bürger in Südafrika, nur weil er behindert und berühmt sei.

    Pistorius' Anwalt Barry Roux hatte während der vier Verhandlungstage mehrfach Falschinformationen des Staatsanwalts und krasse Fehler der Ermittlungsbeamten am Tatort beklagt. Die Verteidigung des Paralympics-Stars will eine Anklage höchstens wegen fahrlässiger Tötung erreichen. Zunächst blieb unklar, unter welche Anklage Pistorius nun gestellt wird. (dpa)

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