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Hintergrund: Eine Liste mit Dopingsündern verschwindet - und die Nada schweigt

Hintergrund

Eine Liste mit Dopingsündern verschwindet - und die Nada schweigt

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    Logo der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada.
    Logo der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada. Foto: Jörg Carstensen/dpa

    Die Nationale Antidopingagentur ist das Flaggschiff im Kampf gegen Doping. Im vergangenen Jahr hat die Nada 17498 Proben (Blut und Urin) bei Sportlern entnommen und in Laboren überprüfen lassen. Am häufigsten schauten die Dopingfahnder bei den Leichtathleten (3011 Kontrollen) vorbei.

    Beeindruckende Zahlen. Weniger beeindruckend ist, was die Fahnder fanden. 82 mögliche Verstöße gegen die Anti-Dopingbestimmungen listet die Nada in ihrem Jahresbericht 2019 auf. Das entspricht einem Anteil von knapp 0,5 Prozent.

    Die Nada hat eine kaum existente Trefferquote bei Dopingsündern

    Kritiker werfen der Nada schon lange vor, sie teste zielsicher an den Betrügern vorbei. In diversen Studien und anonymen Umfragen unter Sportlern gaben bis zu 30 Prozent der Befragten an, Dopingmittel zu nehmen. Mit der kaum existenten Trefferquote der Nada lässt sich das nicht in Einklang bringen.

    Immerhin: Die wenigen Fälle, die die Nada in den vergangenen Jahren aufdeckte und ahndete, fanden sich in einer Datenbank auf der Homepage der Nada. Dort konnte die interessierte Öffentlichkeit nachlesen, wer in das nicht besonders engmaschige Netz der Kontrolleure geraten war. Im Sommer aber schmolz die Datenbank plötzlich zusammen. Immer mehr Fälle verschwanden.

    Die Zentrale der Nationalen Anti Doping Agentur in Bonn.
    Die Zentrale der Nationalen Anti Doping Agentur in Bonn. Foto: picture alliance / Oliver Berg/dpa

    Eine Datenbank verschwand auf einmal komplett

    Eine Anfrage unserer Redaktion an die Nada im Juni wurde mit dem Hinweis beantwortet, die NADAjus-Datenbank werde gerade überarbeitet. Grund seien die für Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen, die offenbar jemand in der Nada-Zentrale entdeckt hatte. "Bis zum Abschluss dieses Reformprozesses steht die NADAjus-Datenbank nur sehr eingeschränkt zur Verfügung."

    In der vergangenen Woche tat sich dann erneut wundersames: Die Datenbank verschwand ganz. Eine erneute Anfrage wurde mit dem erneuten Hinweis auf den Datenschutz beantwortet. "Aktuell bewertet die für die Nada zuständige Datenschutzbehörde die Art und den Umfang der Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen. Solange diese Rechtsfrage aber nicht eindeutig geklärt ist, nimmt die Nada eine sehr restriktive Veröffentlichungspraxis vor." Bedeutet: Die Nada nahm die Datenbank komplett aus dem Netz. Immerhin: Im Fall der Fälle würden die zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbände informiert. In der Stellungnahme heißt es dann noch, dass die Nada zu Beginn des nächsten Jahres zur Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen Stellung beziehen werde.

    Andrea Gotzmann ist die Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (Nada).
    Andrea Gotzmann ist die Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (Nada). Foto: Jörg Carstensen/dpa

    Im Wada-Code liest sich das alles etwas anders. Denn die Welt-Antidopingagentur schreibt vor, dass spätestens zwanzig Tage nach einer endgültigen Entscheidung darüber, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt, die zuständige Anti-Doping-Organisation öffentlich über diese Angelegenheit berichten müsse. Unter anderem die Sportart, der Name des Athleten, der verbotene Stoff oder die verbotene Methode sowie die auferlegten Konsequenzen müssten genannt werden.

    Eine Nada-Sprecherin verweist auf den Datenschutz

    Auf erneute Nachfrage antwortet eine Nada-Sprecherin, dass ein Anspruch auf "öffentliche Berichterstattung" auf der Basis einer Online-Datenbank der Nada nicht existiere. Eine Alternative wird nicht genannt. Es folgt viel Text im besten Beamtensprech. Die Nada als private Stiftung des Bürgerlichen Rechts in Deutschland sei nicht nur den Vorgaben der Wada sondern vor allem und vorrangig den geltenden Gesetzen in Deutschland unterworfen. Und natürlich taucht auch sie wieder auf: die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

    Der Wada sei bewusst dass sich die Veröffentlichungspraxis an den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und den jeweiligen zuständigen Prüfinstanzen in einem Staat auszurichten habe. Gemeinsam mit den zuständigen Datenschutzbehörden setze sich die Nada dafür ein, "eine zulässige Veröffentlichungsform unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der komplexen Interessenlage zu erreichen".

    Was nach all dem Schriftverkehr bleibt? Eine verschwundene Datenbank. Und die Hoffnung, dass irgendwann irgendwas irgendwo veröffentlicht wird. Bis dahin kontrolliert die Nada fleißig weiter. Wer will schon wissen, was sie findet?

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