Fußballfans, die sich gewaltbereiten Gruppierungen anschließen, müssen mit Stadienverboten rechnen.
Bundesweite Zwangsmaßnahmen könnten auch dann aufrechterhalten werden, wenn einem Anhänger keine Beteiligung an Straftaten nachgewiesen werden könne, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe und bestätigte damit ein Stadionverbot gegen einen Münchner Fußballfan. "Bei der Festsetzung von
Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Polizei und Deutscher Fußballbund (DFB) begrüßten die Entscheidung, scharfe Kritik kam dagegen von den bayerischen Jusos. Nach
FC-Bayern-Anhänger nach Schlägerei ausgesperrt
Geklagt hatte ein Anhänger des FC Bayern München, der ein zweijähriges Stadionverbot erhalten hatte, als es nach einem Spiel in Duisburg zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Fans der gegnerischen Mannschaft gekommen war. Der Mann gehörte nachweislich der als gewaltbereit geltenden Fan-Gruppe "Schickeria" an, aus der heraus Gewaltakte verübt worden waren.
Nach Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern, Harald Schneider, haben die Richter die Handhabe der Vereine gestärkt, Gewalttäter aus ihren Stadien verbannen zu dürfen. Er beklagte die "drastisch zunehmenden Ausschreitungen von Fußballfans" und die "immer brutaler werdenden Angriffe" auf die eingesetzten Polizisten.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) erklärte in einer Stellungnahme: "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen." (ddp, AZ)