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Fußball: Wechselfristen und Saisonstart: Das müssen Amateurfußballer wissen

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Wechselfristen und Saisonstart: Das müssen Amateurfußballer wissen

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    Im September soll der Amateurfußball wieder in den Ligabetrieb einsteigen. Es gibt aber noch etliche Besonderheiten zu beachten.
    Im September soll der Amateurfußball wieder in den Ligabetrieb einsteigen. Es gibt aber noch etliche Besonderheiten zu beachten. Foto: Peter Kleist

    Die Corona-Pandemie stellt den Föderalismus der Länder fortwährend auf die Probe. Während Politiker in Mecklenburg-Vorpommern Cafés öffneten, blieben diese in Baden-Württembeg geschlossen. Der Flickenteppich wirkte sich ebenso auf den Amateurfußball aus. Dort geben – anders als im Profilager – keine Ligaverbände die Richtung vor, dort handeln die Landesorganisationen eigenverantwortlich. Und wie sollte es anders sein: Die Bayern setzen einmal mehr eigene Pläne um. Ein Überblick zum aktuellen Stand im Amateurfußball.

    Welche Einschränkungen gelten für Amateurfußballer auf dem Platz?

    Seit dem 8. Juli dürfen Teams wieder mit Körperkontakt und ohne Obergrenze der Teilnehmer trainieren. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, muss es sich um eine feste Übungsgruppe handeln. Noch nicht erlaubt hat die Staatsregierung den Wettkampfbetrieb von Kontaktsportarten.

    Worauf müssen Fußballvereine abseits des Rasens achten?

    Außerhalb des Platzes gelten weiterhin strenge Regeln. Wie bei anderen Sportarten sollen sich Vereine an das Hygieneschutzkonzept halten, nur dann dürfen Mitglieder Umkleiden und Duschen benutzen. Beispiele: Auf Toiletten Masken tragen; nur jede zweite Dusche benutzen; und die Lüftung dauerhaft laufen lassen. Letztlich geht es darum, Abstand zu wahren. Die Vereine handeln im eigenen Interesse: Verantwortliche haften unter Umständen. Und dass das Gesundheitsamt die Sportstätte schließt, will auch keiner.

    Wie haben die Landesverbände auf die Corona-Pandemie reagiert?

    Etliche Landesverbände schoben eine Entscheidung hinaus. Mit einer Ausnahme haben alle Verbände die Saison abgebrochen. Der Bayerische Fußballverband (BFV) holte ein Stimmungsbild ein. In einer Umfrage votierte die Mehrheit der Vereine für eine Fortsetzung der Saison, das BFV-Präsidium entschied entsprechend. Im Gegenzug fällt die Spielzeit 2020/21 aus. Die Grundsatzentscheidung gilt für Frauen und Männer, von der Regionalliga bis in die unterste Klasse.

    Wie ist die Situation im Jugendfußball?

    Abgebrochen hat der BFV die Saison der Junioren, weiter spielen sollen die Juniorinnen. Begründung: Vereinsvertreter fürchteten, Mädchen würden in Scharen aufhören, wenn längere Zeit kein Vereinsfußball mehr angeboten würde. Wenn Kinder trainieren, sollen sie sich an Hygiene- und Abstandsregeln halten, die sie aus der Schule oder Kita kennen. Bei den Jahrgängen unter neun Jahren empfiehlt der BFV, einen Trainer oder Betreuer für drei bis vier Kinder einzusetzen.

    Wann wird die Saison fortgesetzt und wann soll sie enden?

    Der BFV hat die Saison bis zum 31. August unterbrochen, im Anschluss soll die Spielzeit 2019/20 regulär zu Ende gespielt werden. Spätestens enden soll die Runde am 30. Juni 2021. Dadurch soll gewährleistet sein, dass das Saisonfinale mit den letzten Spieltagen und den Relegationsspielen im Frühjahr stattfindet. Allerdings ist der Fußball auf die Politik angewiesen: Derzeit dürfen Mannschaften noch nicht gegeneinander antreten.

    Wie erhöht der Verband die Anzahl der Spiele bis zum Start der Saison 2021/22?

    Mit einem neuen Wettbewerb. Auf freiwilliger Basis nehmen die Vereine am Ligapokal teil. Von der Bezirksliga abwärts sollen die Amateure den Spielbetrieb mit diesem Wettbewerb wieder aufnehmen. Auf die Gruppenphase folgen eine Zwischenrunde (Herbst) und K.o.-Spiele (Frühjahr). Um die Attraktivität zu erhöhen, kann der Pokalsieger aufsteigen oder die Klasse in seiner Liga halten. Ab der Landesliga aufwärts sollen ab September zunächst Punktspiele stattfinden, im Anschluss Partien im Ligapokal.

    Wie beeinflusst die Corona-Unterbrechung einen Vereinswechsel?

    Der Verband hat am ursprünglichen Rahmen festgehalten und nimmt Wettbewerbsverzerrungen in Kauf. Zwischen 30. Juni und 31. August sind Wechsel möglich – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre. Spieler mussten sich bis zum 30. Juni bei ihrem Verein abmelden.

    Gilt diese Regelung auch für Vertragsspieler?

    Nein. Aus arbeitsrechtlichen Gründen können Vertragsspieler weiterhin ohne Zustimmung wechseln. Aber nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden. Ein Statuswechsel vom Amateur zum Vertragsspieler bedarf ebenfalls der Zustimmung des abgebenden Klubs.

    Was wird aus der sechsmonatigen Wartefrist?

    Wer ein halbes Jahr für einen Verein kein Spiel bestritten hat, ist sofort für einen anderen Klub spielberechtigt. Wegen Corona hat der Verband die Sperrfrist zum 13. März ausgesetzt. Heißt: Weitergerechnet wird, wenn die Saison fortgesetzt wird.

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