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FC St. Pauli: Bierbecher & Co.: Die Geister, die ich rief

FC St. Pauli

Bierbecher & Co.: Die Geister, die ich rief

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    Nach dem Bierbecher-Wurf fasst sich Linienrichter Thorsten Schiffner (r) neben St. Paulis Matthias Lehmann stehend an den Kopf. dpa
    Nach dem Bierbecher-Wurf fasst sich Linienrichter Thorsten Schiffner (r) neben St. Paulis Matthias Lehmann stehend an den Kopf. dpa

    Um diese Randbemerkung durchweg Fußballfan-kompatibel zu halten, sei zunächst einmal erklärt: Johann Wolfgang von Goethe war auf seine Art und in seinem Metier eine Mischung aus Messi, Beckenbauer, Schwarzenbeck, Müller und Platini. Ein Allrounder aus Frankfurt, der später in Weimar aktiv wurde und auch ein viel beachtetes Gastspiel in Italien gab. Eine der bleibenden Meisterleistungen des Wortdribblers Goethe, zwar nicht auf YouTube zu sehen, aber zumindest noch in Büchern nachzulesen, war die Ballade vom „Zauberlehrling“. Inhalt, kurz gefasst: Der Zauberlehrling nutzt die Abwesenheit des Meisters zu eigenem Simsalabim, richtet Chaos an und jammert über die Geister, die er rief.

    Ungebetene Geister halten nun wohl auch auf den Tribünen des FC St. Pauli Einzug. Die Fans dagegen verschwinden. Der, der dieses „Kunststück“ fertiggebracht hat, war allerdings wohl weder ein Lehrling und schon gar kein Zauberer, sondern schlichtweg nur ein unbelehrbarer Depp, für dessen Dummheit nun ein ganzer Verein teuer bezahlen muss und Zehntausende Fans mit Fußballentzug büßen sollen.

    Ob diese harte Strafe gerechtfertigt ist – der große Goethe hätte darüber trefflich zu philosophieren gewusst. Uns bleibt nur auf das Theater im Fall Freiburg hinzuweisen. Im April 2000 hatte ein Zuschauer des SC einen Golfball geworfen und damit Oliver Kahn, den Torhüter des FC Bayern, an der Schläfe getroffen. Die Wunde blutete stark. Kahn, der Titan, spielte aber nach medizinischer Erstversorgung weiter.

    Das wirft die Frage auf, ob damals zu milde oder heute zu hart geurteilt wurde. Wir tendieren zur zweiten Ansicht. Der Richterspruch ist überzogen. St. Pauli kann keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden. Der Täter hat keinen gefährlichen Gegenstand ins Stadion geschmuggelt. Getränkebecher auf der Tribüne sind – Gott sei Dank – noch erlaubt. Und jedem wurfbereiten Fan in den Arm fallen – das hieße hinter jeden Zuschauer einen Aufseher stellen. Eine Horrorvorstellung.

    Wer sich andererseits von dem harten Urteil „Geisterspiel“ einen Abschreckungseffekt erhofft, wer glaubt, dass Dummköpfe künftig ihre Golfbälle, Bierbecher oder Feuerzeuge bei sich behalten, der hofft vergebens.

    Denn leider gilt zeitlos, was der große Johann Wolfgang von Goethe schon so treffend sagte: „Töricht, auf Besserung der Toren zu harren.“

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