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FC Augsburg: Bezahlkarten: Darum wurde das Guthaben der FCA-Fans gesperrt

FC Augsburg

Bezahlkarten: Darum wurde das Guthaben der FCA-Fans gesperrt

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    Das Guthaben der Fans auf der FCA Card wurde nach der Insolvenz des Betreibers eingefroren.
    Das Guthaben der Fans auf der FCA Card wurde nach der Insolvenz des Betreibers eingefroren. Foto: Anne Wall

    Wie geht es weiter mit dem Bezahlkartensystem beim FC Augsburg nach der Insolvenz des Betreibers Payment Solutions? Nach Informationen unserer Redaktion sind rund 50.000 Karten im Umlauf, das Guthaben darauf soll sich auf rund 500.000 Euro belaufen.

    Insolvenzverwalter Sven-Holger Undritz hatte erst für Juli eine endgültige Entscheidung angekündigt. Der FC Augsburg sagte auf Nachfrage, dass noch nicht klar sei, wie und ob es mit dem Bezahlkartensystem in der WWK-Arena weitergehen werde. Für die Karteninhaber bleiben Fragen offen.

    Eine Einschätzung zur Situation trifft der renommierte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Er betreute als Insolvenzverwalter unter anderem die Verfahren bei der Drogerie-Kette Schlecker und dem Verlagshaus Weltbild.

    Herr Geiwitz, nach dem Insolvenzantrag hat die Payment Solutions das Guthaben auf den FCA-Bezahlkarten nicht mehr ausgezahlt. Dabei handelt es sich dabei um das Guthaben der Fans. Ist es rechtens, dass das Geld bislang eingefroren wurde?

    Arndt Geiwitz: Das Kartenguthaben ist wie eine Anzahlung zu sehen. Und das ist bei einem Insolvenzfall nicht gesichert, sondern ebenso wie in vielen anderen Bereichen ein Teil der Insolvenzforderungen. Ein Beispiel: Wenn jemand ein Haus baut, die Fenster dafür bei einer Baufirma schon bezahlt hat und diese Fensterbaufirma einen Insolvenzantrag stellt, dann darf der Fensterbauer nicht liefern, es sei denn, das Fenster wird nochmals bezahlt. Bei Payment Solutions muss der Insolvenzverwalter sogar dafür Sorge tragen, dass das Guthaben nicht zur Einlösung kommt. Diese Forderung darf rechtlich nicht erfüllt werden - eigentlich.

    Eigentlich?

    Geiwitz: Wenn der Insolvenzverwalter darstellen kann, dass die Bedienung dieser Auszahlung für das Unternehmen überlebenswichtig ist und dass ohne diese Bedienung keine Sanierung gelingt, dann kann er in Ausnahmefällen solche Forderungen doch erfüllen. Hier müssen unter erheblichem Zeitdruck unternehmerische Entscheidungen getroffen werden.

    Der Insolvenzantrag wurde am 3. Mai gestellt. Auch Hertha BSC Berlin greift auf die Dienste von Payment Solutions zurück. Beim Heimspiel gegen Leipzig am 6. Mai konnte die Karte noch eingeschränkt verwendet werden. Wie geht das zusammen?

    Geiwitz: Ich vermute, dass man sich deshalb beim ersten Spieltag nach Insolvenzanmeldung dazu durchgerungen hat, die Karten weiter zu bedienen. Aufgrund des medialen Rummels haben die Fans dann aber nicht - wie in der Vergangenheit üblich - neu aufgeladen und konsumiert, sondern mehr oder weniger nur noch konsumiert. Dem muss der Insolvenzverwalter natürlich einen Riegel vorschieben, zumal voraussichtlich keine Mittel zur Befriedigung der Kartenguthaben vorhanden sind. Das ist aber nicht so einfach: Dahinter stehen hohe Ansprüche, auch haftungsrechtlich.

    Arndt Geiwitz begleitete als Insolvenzverwalter die Pleiten von Weltbild und des Schlecker-Konzerns.
    Arndt Geiwitz begleitete als Insolvenzverwalter die Pleiten von Weltbild und des Schlecker-Konzerns. Foto: Ulrich Wagner

    Bei Weltbild ist aber genau das geschehen - nach der Insolvenz des Verlages haben Sie als Insolvenzverwalter erwirkt, dass das Guthaben auf Geschenkkarten weiter gültig war.

    Geiwitz: Ja. Wir wollten die Kunden nicht verprellen. Der Schaden durch ausgezahlte Gutscheine wäre im Vergleich zur sicheren Rufschädigung, wenn wir das nicht getan hätten, um ein Vielfaches niedriger gewesen. Ein anderes Beispiel: Wenn ein großer Autofabrikant pleite gehen würde, dann würde ein Insolvenzverwalter vermutlich die Gewährleistungspflichten für defekte Autos weiterhin erfüllen. Die einfache Rechnung, die dahinter steht: Wenn ich die Garantien nicht erfülle, dann ist die Marke beschädigt oder zerstört. Allerdings muss der Verwalter dokumentieren, dass das wichtig ist. Und das kann er auch nicht alleine entscheiden.

    Hertha BSC Berlin hat mittlerweile angekündigt, für die Forderungen einzutreten...

    Geiwitz: Die Karte hängt zwar formal an einen Betreiber wie die Payment Solutions, aber die Nutzer verbinden das schon mit dem Verein. Da hätte ich als Verein schon ein Interesse daran, eine Lösung zu finden.

    Macht es ein Unterschied, ob auf der Bezahlkarte einer oder 500 Euro drauf sind?

    Geiwitz: Im Grunde nicht. Denn insolvenzrechtlich ist es die gleiche Forderungsart. Unterschiedliche Regelungen in einem Insolvenzplan gibt es für unterschiedliche Partner. Das wäre der Fall, wenn ein Fußballverein auch Forderungen an die Payment Solutions hätte.

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