Der Chinese Sun Yang, 29, ist ein Superstar im Schwimmen: Dreimal Olympiasieger, elfmal Weltmeister, Weltrekordler. Doch der Dopingverdacht schwamm immer mit. 2014 wurde er erstmals gesperrt. Im September 2018 kam es dann bei einer Dopingkontrolle zum Eklat. Das Behältnis mit der Blutprobe wurde zerschlagen. Die Kontrolleure hätten sich nicht ausreichend identifiziert, sagte Sun Yang später. Der internationale Sportgerichtshof Cas sperrte ihn im Februar 2020 wegen „Manipulation einer Dopingprobe“ für acht Jahre. Dieses Urteil hob das Schweizer Bundesgericht nun auf und verwies den Fall zurück an den Cas. Warum?
Diese und weitere drängende Fragen beantwortet Prof. Dr. Anne Jakob. Sie ist Fachanwältin für Sportrecht und beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit den Themen Doping und Compliance. Sie leitete bei großen internationalen Wettkämpfen das Dopingkontrollmanagement und bildete Dopingkontrolleure aus. Als Rechtsanwältin vertritt sie heute Athleten und Verbände national wie international.
Frau Jakob, hat es Sie überrascht, dass das Schweizer Bundesgericht das Urteil gegen Sun Yang kassiert hat?
Anne Jakob: Überraschend fand ich es nicht. Ich kenne das zugrunde liegende Urteil leider nicht im Detail, da es nicht veröffentlicht wurde. Aber wenn der Kontrollprozess nicht integer ist, muss ein Athlet das Recht haben, sich zu wehren. Auch Sun Yang – da kann er noch so sehr unter Manipulationsverdacht stehen.
Kontrolleure wollten offenbar Selfies mit Sun Yang machen
Sie spielen darauf an, dass es während der Kontrolle, an deren Ende eine zerstörte Dopingprobe stand, zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll?
Jakob: Wie das dort dem Vernehmen nach gelaufen ist, geht nicht: dass sich ein Kontrolleur nicht ausweisen kann, dass er einen Kumpel mitbringt um Handyfotos mit Sun Yang zu machen, dass er nach einem Autogramm fragt. Da darf ich schon mal zweifeln, ob die Leute, die da vor mir stehen, auch wirklich Dopingkontrolleure sind. Wenn das so abläuft, dann ist das keine ordnungsgemäße Dopingkontrolle. Dann ist die Probe möglicherweise ohnehin nicht verwertbar. Das ist eine rein formale Sache. Es hat mich tatsächlich verwundert, dass sie ihn trotzdem acht Jahre gesperrt haben.
Diese Sperre wurde vom Schweizer Bundesgericht nun erst einmal aufgehoben und der Fall an den Cas zurück verwiesen. Der Grund dafür ist, dass der Vorsitzende Cas-Richter nicht unbefangen war. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?
Jakob: Wenn sich herausstellt, dass ein Mitglied dieses Schiedsgerichts nicht unparteiisch und unvoreingenommen war, dann finde ich es auch richtig, wenn das Bundesgericht sagt, es muss zurückverwiesen werden. Das Schweizer Bundesgericht ist nicht dafür bekannt, leichtfertig Cas-Urteile aufzuheben.
Cas-Richter wetterte gegen das sogenannte Hundefleisch-Festival
Dem Vorsitzenden Cas-Richter Franco Frattini, ehemaliger italienischer Außenminister, wurde vorgeworfen, er habe eine negative Einstellung gegen Chinesen ganz generell und sei deshalb befangen gewesen. Als Begründung führten sie Tweets aus 2018 an, in denen der bekennende Tierschützer Frattini mit teils drastischen Worten gegen das sogenannte Hundefleisch-Festival im chinesischen Yulin wetterte. Ist das nachvollziehbar?
Jakob: Mit besagten Tweets, die er eineinhalb Jahre vor dem Verfahren abgesetzt hat, hat er sich jedenfalls angreifbar gemacht. Das Bundesgericht hat das geprüft und ist der Argumentation gefolgt. Mich wundert, dass der Vorwurf nicht bereits im Cas-Verfahren erhoben wurde. Ich würde gern wissen, wie die Schweizer Richter das gewürdigt haben.
Wie geht es jetzt weiter?
Jakob: Ein neues Panel rollt den Fall noch mal auf. Die schauen sich alle Dokumente an und hätten auch das Recht, den Angeklagten selbst noch einmal zu befragen.
Viele fürchten, dass das neue Urteil erst nach den Olympischen Spielen im Sommer fallen könnte und Sun Yang an den Start geht. Ist das denkbar?
Jakob: Man könnte vor Beginn der Olympischen Spiele zu einer Entscheidung kommen. Machbar ist das. Aber das Ziel der Chinesen wird vermutlich sein, den Prozess zu verzögern. Da könnte es länger dauern bei der Richterwahl, Fristverlängerungen geben und so weiter. Es hängt vom Geschick des Panels ab, wie schnell es entscheiden kann. Meine persönliche Einschätzung ist, dass Sun Yang an den Olympischen Spielen teilnimmt. Dies wäre allein dem Verfahren geschuldet. Im Übrigen beruhte auch die Sperre auf einem Verstoß seinerseits gegen das Dopingkontrollverfahren, er wurde ja nicht positiv getestet.
Schon bei der WM 2019 schwamm Sun Yang unter Manipulationsverdacht. Einige Konkurrenten boykottierten sogar die Siegerehrungen.
Jakob: Es ist wirklich schade, dass dieses Urteil nicht veröffentlicht wurde. Denn man muss der Sportwelt auch mal vorhalten, dass dieser Prozess der Dopingkontrolle schlicht und ergreifend integer sein muss. Es wird so stark in die Rechte der Athleten eingegriffen, dass ein absolut korrekt durchgeführtes Verfahren von sich korrekt verhaltenden Kontrolleuren das einzige ist, woraus dieses Dopingkontrollverfahren sein Vertrauen zieht. Wenn dieser Prozess angreifbar ist, dann wird das ganze System ad absurdum geführt. Und ich muss den Athleten ihre Rechte zugestehen. Sun Yang hat zunächst die Blutprobe abgegeben und dann verhalten sich die Kontrolleure so, wie sie es dem Vernehmen nach getan haben. Das geht einfach nicht. Vermutlich steht in dem Urteil, dass er die Probe nicht hätte zerstören dürfen, sondern stattdessen auf das Dopingkontrollprotokoll hätte schreiben müssen, dass die Kontrolle nicht in Ordnung war. Aber das hat ihm wohl nicht gereicht und ich kann das ein Stück weit sogar nachvollziehen. Man muss sich nur einmal in die Lage der Athleten versetzen. Die Probe wäre vermutlich formal ohnehin nicht verwertbar gewesen. Damit will ich den Athleten nicht verteidigen, sondern vielmehr darauf aufmerksam machen, wie wichtig ein gut funktionierendes Kontrollsystem ist.
Hat das Kontrollsystem also versagt?
Jakob: Wenn ich einen Sportler kontrolliere, bei dem der Verdacht eh schon mitschwimmt, dann muss auf einen korrekten Prozess umso mehr Wert gelegt werden. Da ahnt man doch von vornherein, dass er bei kleinsten Verstößen dagegen vorgeht. Sportler wie Sun Yang können sich das leisten.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Augsburger Jurist über Antidopinggesetz: "Jetzt wird es ernst"
- Doping-Prozess in München: Mark S. gewährt Einblicke in die Doping-Szene
- Zum Tod von Diego Maradona: Die Last des Lebens als Fußball-Gott
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.