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Ehemaliger DFB-Präsident: Gutachten: Grindel hat kein Rückkehrrecht zum ZDF

Ehemaliger DFB-Präsident

Gutachten: Grindel hat kein Rückkehrrecht zum ZDF

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    Hat nach einer juristischen Expertise kein Rückkehrrecht zum ZDF: Reinhard Grindel.
    Hat nach einer juristischen Expertise kein Rückkehrrecht zum ZDF: Reinhard Grindel. Foto: Boris Roessler/dpa

    Der studierte Jurist und Journalist hat mehr als ein Jahrzehnt lang fürs ZDF gearbeitet. Anschließend war er für die CDU Mitglied des Bundestags und wechselte 2016 an die Spitze des Deutschen Fußball-Bundes. Anfang April trat er zurück. Zunächst hatte das ZDF mitgeteilt, Grindel (57) habe ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht. Der Sender gab anschließend eine Prüfung des Rechtsanspruchs in Auftrag: "Das jetzt vorliegende Ergebnis der juristischen Expertise bestätigt ein Rückkehrrecht von Herrn Grindel nicht", teilte das ZDF in Mainz auf Anfrage mit.

    In den Tagen vor seinem Rücktritt hatte es deutliche Kritik an Grindel wegen der Enthüllungen über fragwürdige Zusatzeinkünfte und die Annahme einer teuren Uhr gegeben. Beim ZDF war Grindel von 1992 bis 1997 als Redakteur im ZDF-Studio Bonn beschäftigt. Danach war er von 1997 bis September 1999 Leiter des ZDF-Landesstudios Berlin. Von Oktober 1999 bis Dezember 2002 arbeitete er als Leiter des ZDF-Studios Brüssel, seit Januar 2003 ist er dem ZDF zufolge freigestellt. Mitglied im Deutschen Bundestag war Grindel von 2002 bis 2016. (dpa)

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