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"Duplo-Urteil": Ballack auch weiterhin im Schokoriegel

"Duplo-Urteil"

Ballack auch weiterhin im Schokoriegel

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    Ferrero darf auch weiterhin mit Ballack und Co. werben.
    Ferrero darf auch weiterhin mit Ballack und Co. werben. Foto: obs/Ferrero oHG mbH

    Ferrero darf auch weiterhin Süßigkeiten wie Hanuta und Duplo Bilder von Ballack und Co. beilegen.

    Der Fußball-Weltverband FIFA kann nicht verhindern, dass auch andere Unternehmen von der Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika profitieren. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Freitag.

    Die Karlsruher Richter haben eine Klage der FIFA gegen den Süßwarenhersteller Ferrero abgewiesen, der seinen Hanuta- und Duplo- Riegel bei früheren Meisterschaften mit Fußball-Sammelbildern beigelegt hatte. Ferrero hatte die Sammelbildaktion durch die Eintragung verschiedener Marken abgesichert.

    Das grundgesetzlich geschützte Recht der Klägerin zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen führe nicht dazu, "dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei", teilte der BGH mit.

    Dem BGH zufolge besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken von Ferrero und von Bezeichnungen, die die FIFA für sich hat schützen lassen. Käufer von Ferrero-Produkten beispielsweise mit dem Aufdruck "WM 2010" werden nach Ansicht des BGH nicht "zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, die Beklagte sei offizieller Sponsor der Klägerin". Ferrero behindere den Fußballweltverband auch nicht daran, die Fußball-Weltmeisterschaften durch Einräumung von Lizenzen an Sponsoren zu vermarkten.

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