Spektakuläre Wende im DFB-Pokal: Drittligist Türkgücü München hat sich das Startrecht des 1. FC Schweinfurt 05 erklagt. Eigentlich hätten die Franken am Sonntag (15.30 Uhr) gegen Schalke spielen sollen, das Spiel hat der Deutsche Fußball-Bund auf Bitte des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) nun vorerst abgesetzt.
Türkgücü hatte dagegen geklagt und vom Münchner Landgericht Recht bekommen. In dem Beschluss wird der "BFV verpflichtet, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals (...) vorläufig zu widerrufen und stattdessen Türkgücü München für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vorläufig zu melden". Hintergrund: Als die Regionalliga Bayern abgebrochen wurde, war Schweinfurt 05 Tabellenführer – allerdings nur, weil Türkgücü schon als Aufsteiger zur 3. Liga gemeldet war. Der BFV hatte das Team deshalb aus der Wertung genommen.
Wann und wo das Spiel nun stattfindet, ist noch nicht entschieden
Wann und wo das Spiel nun stattfindet, ist noch nicht entschieden. Man sei auch überrascht worden, sagte eine Sprecherin der Schweinfurter über die Mitteilung von Türkgücü. Man warte nun auf Rückmeldung vom Bayerischen Fußball-Verband. Der Verein hofft bis Samstagmittag auf Klarheit, wie das weitere Vorgehen aussieht.
In einer Stellungnahme freute sich Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny über den juristischen Erfolg: "Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis der Bayerischen Fußballverbandes die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB Pokal teilnehmen zu lassen. Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV, die Schweinfurt 05 zum DFB Pokal zugelassen hätte, zeigt, dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB Pokal verbunden."
Der Bayerischer Fußballverband kündigt seinerseits rechtliche Schritte an
Der BFV kündigte am Freitagabend weitere rechtliche Schritte an. Reinhold Baier, für Rechtsfragen zuständiger Vize-Präsident beim BFV, erklärt hierzu: "Das Gericht hat sich nicht mit den notwendigen Anforderungen an die Durchführung eines Spielbetriebs auseinandergesetzt. Die Überlegungen und Verantwortungen, die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht verstanden. Dem werden wir im Widerspruchsverfahren entgegentreten.“ Mit der jetzigen Entscheidung ist man in der BFV-Zentrale nicht einverstanden: Das Gericht habe eine Entscheidung in einem besonderen Eilverfahren getroffen. Dabei, so betont Baier, handele es sich nicht um ein rechtskräftiges Urteil: "Die nächste Instanz im einstweiligen Verfahren kann aus rein praktischen Gründen nicht mehr an diesem Wochenende entscheiden." (eisl)
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