Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat auch Auswirkungen auf den Sport. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, soll die Ausübung von Sport nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen.
Durch die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr ist es in dieser Zeit auch verboten, alleine zu joggen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Bald soll es bundesweit einheitliche Corona-Regeln geben
Unter Hochdruck war nach dpa-Informationen über die Regelungen der Bundes-Notbremse verhandelt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Dann gibt es bundesweit einheitliche Regeln bei entsprechenden Inzidenzwerten.
Seit Monaten bremst der Lockdown Sportler im Hobby- und Leistungsbereich. Seit Anfang November durfte nicht mehr gespielt, nicht einmal mehr trainiert werden. Anfang März hatten dann Bund und Länder Planungen für Öffnungsschritte vorgelegt, nach denen zunächst kontaktfreier Sport in Kleingruppen unter freiem Himmel wieder ermöglicht werden konnte. Diese Erwartungen hatten sich durch die stark steigende Zahl der Neuinfektionen und die wachsende Verbreitung von ansteckenderen Virusvarianten aber größtenteils zerschlagen.
Die Wissenschaft hatte die Bundesregierung scharf kritisiert
Der Sport hatte auf Bewegung in der Debatte einer schrittweisen Öffnung durch einen Offenen Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gehofft. Die GAeF kritisiert in dem Schreiben vom Sonntag, dass "bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt" worden sei. "Stattdessen werden eher symbolische Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen erlassen, die keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten lassen", hieß es. Übertragungen im Freien seien äußerst selten. (dpa)
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