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Corona: Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für den Breitensport

Corona

Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für den Breitensport

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    In vielen Orten in Bayern und Schwaben steht die Corona-Krankenhaus-Ampel auf Rot. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf den Amateur- und Breitensport.
    In vielen Orten in Bayern und Schwaben steht die Corona-Krankenhaus-Ampel auf Rot. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf den Amateur- und Breitensport. Foto: Benedikt Siegert (Symbolbild)

    Vielerorts ist die Corona-Krankenhaus-Ampel in Bayern mittlerweile auf Rot gesprungen, darunter in der Stadt Augsburg, aber auch in den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg oder Dillingen. Starke Auswirkungen haben die dadurch verschärften Maßnahmen vor allem für Amateursportlerinnen und -sportler. Ohne gültigen Impf- oder Genesenennachweis werden sie ab sofort die Indoor-Sportangebote ihrer Vereine und Organisationen nicht mehr nutzen dürfen. Anbei die wichtigsten Fragen im Überblick:

    Welche Regeln gelten bei einer Roten Corona-Ampel für den bayerischen Amateur- und Vereinssport?

    Bei einer Roten Corona-Ampel greift die Vorgabe, dass im Sportbereich alles, was bisher unter die 3G-Regel oder 3Gplus fiel, nun unter der 2G-Regel läuft. Das bedeutet, dass in allen Sport-Indoor-Einrichtungen wie Turnhallen, Sportzentren und Bädern sowie bei sämtlichen Sportveranstaltungen nur noch Geimpfte oder Genesene mit entsprechend vollständigem Nachweis Zutritt haben. Sport im Freien ist weiterhin unabhängig der Inzidenz und ohne negativen Testnachweis oder Personenobergrenzen möglich. Das heißt, das mannschaftliche Fußballtraining unter freiem Himmel ist weiterhin für alle möglich. In der Halle aber greift sofort wieder die 2G-Regel.

    Gibt es Ausnahmen von der 2G-Regel?

    Ausgenommen sind Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem wurde für minderjährige Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, bis zum Ende des Jahres eine Ausnahmeregel beschlossen, damit sie auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen können. Demnach gilt für Schülerinnen und Schüler für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und für Theatergruppen bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene).

    Was ist mit den Beschäftigten im Verein wie ehrenamtlich Arbeitenden oder Unterrichtenden?

    Fest angestellte oder ehrenamtlich Arbeitende im Verein und anderen sportlichen Einrichtungen sowie Anbieter, Veranstalter und Betreiber von sportlichen Veranstaltungen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche PCR-Tests absolvieren. Das gilt aber nur für hauptberuflich Mitarbeitende. Da Sportvereine aber meist sehr viele ehrenamtlich Beschäftigte wie Übungsleiter und Übungsleiterinnen haben, werden diese ihre Tests wohl überwiegend selbst bezahlen müssen. Dadurch könnten Vereine wichtige Stützen ihres Sportunterricht verlieren.

    Wer muss die 2G-Nachweise überprüfen?

    Die sportlichen Einrichtungen, Vereine und Organisationen sind durch ihre Mitarbeitenden dafür zuständig, dass die entsprechenden Nachweise auch erbracht und für zwei Wochen dokumentiert werden. Eine längere Speicherdauer als vier Wochen setzt aber die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus.

    Gibt es eine zulässige Höchstzahl an Personen auf dem Sportgelände?

    Nein, die gibt es nicht. Personen-Höchstgrenzen gibt es höchstens bei Indoor-Versammlungen und Veranstaltungen mit Zuschauern.

    Welche Auswirkungen hat die Rote Ampel auf den Profisport?

    Im Profi- und Leistungssport verhält es sich anders als im Amateursport. Profis mit einem Arbeitsvertrag bei einem Verein, zu denen Bundesliga-Fußballer genauso gehören wie Eishockeyspieler der DEL, gelten als Angestellte eines Unternehmens, die ihrer Arbeit nachgehen dürfen und sollen. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass sie sich zweimal in der Woche einem PCR-Test unterziehen.

    Welche Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen noch ins Fußballstadion?

    Auch hier gilt bei einer Roten Corona-Ampel die 2G-Regel. Also nur noch Geimpfte und Genesene haben mit vollständigem Nachweis die Berechtigung zum Eintritt ins Stadion. Der FC Augsburg hat bereits reagiert und für sein nächstes Bundesliga-Heimspiel am 19. November gegen den FC Bayern München die 2G-Regel festgelegt.

    Wie verhält es sich mit der Maskenpflicht?

    Für Zuschauer und Zuschauerinnen bei Sportveranstaltungen und in den Sporteinrichtugnen gilt ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Im Alter von sechs bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske. Beim Sporttreiben darf diese abgenommen werden.

    Ist auch die 2Gplus-Regel im Gespräch?

    In Bayern bisher nicht. 2Gplus bedeutet, dass in Einrichtung nur Geimpfte oder Genesene zugelassen sind, die zusätzlich einen aktuellen negativen (Schnell-)Test nachweisen können. In der aktuellen Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung kommt diese Regel aber bisher nicht vor. Zunehmend wird auch der Ruf nach 1G laut. Das würde bedeuten, dass sich vor Eintritt in eine Einrichtung alle Menschen testen lassen müssten – auch wenn sie geimpft oder genesen sein. 1G kann aber auch bedeuten, dass ausschließlich Geimpfte Zutritt haben. (mit dpa)

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