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Claudia Pechstein: Kommentar: Die Allmacht der Sportrichter bröckelt

Claudia Pechstein

Kommentar: Die Allmacht der Sportrichter bröckelt

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    Claudia Pechstein kämpft um Schadenersatz.
    Claudia Pechstein kämpft um Schadenersatz. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Da Werte dieser Art stark auf Doping hindeuten, wurde Pechstein gesperrt. Einen positiven Dopingtest gab es nie. Die meisten Sportler hätten die Sperre akzeptiert. Weil sie tatsächlich gedopt waren. Oder weil sie weder Geld noch Kraft haben, den langwierigen Kampf gegen die allmächtige Sportgerichtsbarkeit aufzunehmen.

    Claudia Pechstein kämpft um Schadenersatz

    Seit sechs Jahren kämpft die 42-Jährige um Schadenersatz in Millionenhöhe. Pechstein fühlte sich zu Unrecht gesperrt. Die abnormen Blutwerte habe sie von ihrem Vater geerbt, was diverse Spezialisten bestätigt haben.

    Das Oberlandesgericht hat ihre Klage jetzt zugelassen. Bisher war das unvorstellbar. Sportler hatten keine Möglichkeit, vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Dafür sorgt eine Schiedsvereinbarung. Wer nicht unterschreibt, darf nicht bei internationalen Wettbewerben starten. Wer unterschreibt, unterwirft sich den Sportrichtern. Das grenzt an Erpressung.

    Die Komplexität des Falls Claudia Pechstein

    Eine Hürde muss Pechstein noch nehmen. Entscheidet aber auch der Bundesgerichtshof in ihrem Sinne (was als wahrscheinlich gilt), wird die Eisschnellläuferin als erste Sportlerin vor ein ordentliches Gericht ziehen dürfen.

    Das ist zu begrüßen, denn dann hätte der Internationale Sportgerichtshof CAS in seiner jetzigen Form ausgedient. Die Sportrichter, die dort in letzter Instanz über Karrieren entscheiden, werden von den Verbänden bestellt. Die andere Seite, nämlich die der Sportler, hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen. Dieses Ungleichgewicht ist unfair. Es ist naheliegend, dass die Posten mit verbandstreuen Gefolgsleuten besetzt werden. Bei ordentlichen Gerichten urteilen unabhängige Richter. Im Sport steht der Verdacht im Raum, dass Urteile im Sinne der Verbände gesprochen werden.

    Die Allmacht des CAS bröckelt, das wurde gestern klar. Um den konkreten Dopingfall Pechstein ging es (noch) nicht. Dieser würde vor einem ordentlichen Gericht neu aufgerollt, wenn auch der BGH dem Urteil von München folgt. Dann allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: Der Eislauf-Weltverband müsste Pechstein vorsätzliches Doping nachweisen. Angesichts der Komplexität des Falles dürfte das nahezu unmöglich sein. Vieles deutet darauf hin, dass Pechstein um einige Millionen reicher aus diesem Kampf geht.

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