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Fußball: Aufstiegsfeier mit Folgen: Wie schnell man in der Datei "Gewalttäter Sport" landet

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Aufstiegsfeier mit Folgen: Wie schnell man in der Datei "Gewalttäter Sport" landet

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    So feierten die Kickers-Fans 2020 den Aufstieg.
    So feierten die Kickers-Fans 2020 den Aufstieg. Foto: Daniel Peter, dpa

    Der Aufstieg der Würzburger Kickers in die 2. Liga war für rund 250 Fans der Franken ein Anlass, um eine spontane Feier zu starten. Bier floss, die Stimmung war bestens – und Pyrotechnik brannte. Das ist bekanntermaßen verboten und führte dazu, dass die Polizei auf den Plan trat. Die Ordnungshüter stellten Personalien fest, gegen einige Kickers-Fans gab es Anzeigen wegen eines Sachschadens und Körperverletzung. Was drei von ihnen wahrscheinlich nicht wissen: Sie sind seitdem in der Datei „Gewalttäter Sport“ aufgeführt.

    Darin sammelt das Bundesinnenministerium Informationen über Personen, die in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auffällig wurden. Während sich einige den Eintrag in diese Datei durch schwere Straftaten „redlich verdient“ haben, bemängeln Kritiker die Unverhältnismäßigkeit und Intransparenz der Datei: Teilweise reicht schon die Feststellung von Personalien für einen Eintrag. Zudem werden Betroffene – wie im Würzburger Fall – nicht informiert, wenn sie neu eingetragen werden und können sich folglich auch nicht juristisch dagegen wehren.

    Eine Auskunft des Ministeriums machte vor kurzem Schlagzeilen

    Schlagzeilen machte vor kurzem eine Auskunft des Ministeriums, wonach es selbst in Zeiten der Geisterspiele 1056 Neueintragungen gegeben hatte. Das Bundes-Innenministerium begründete das damit, dass der Eintrag in die Datei „nicht zwingend an den Tatzeitpunkt gebunden“ ist. Wichtig sei eine umfangreiche Prüfung des Einzelfalls, „sodass zwischen Tatzeitpunkt und Eintrag durchaus mehrere Monate liegen können“.

    Für Maximilian Deisenhofer, den sportpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, ist das Vorgehen ein Unding: „Weil diese Leute bei einer Siegesfeier Pyrotechnik unter freiem Himmel abgebrannt haben, sind sie nun in einer Datei aufgeführt, die „Gewalttäter Sport“ heißt – das kann doch nicht sein.“ Die Informationen des bayerischen Ministeriums gehen auf eine Anfrage Deisenhofers zurück, der sich mit dem Thema befasst hat und eine „dringende Reform“ der Datei fordert. Der Politiker kritisiert vor allem die aus seiner Sicht unzureichende Transparenz und Unverhältnismäßigkeit: „Das Grundproblem ist, dass man nicht Bescheid bekommt. Und wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann es sein, dass man in dieser Datei ist und Einschränkungen in seinem Privatleben hinnehmen muss.“

    Im privaten Bereich sind sehr wohl Repressalien zu befürchten

    Ein Eintrag in die Datei bedeutet nicht zwingend, dass der Betroffene ein Stadionverbot erhält, im privaten Bereich seien aber sehr wohl Repressalien zu befürchten. Martina Sulzberger ist Strafverteidigerin und vertritt für den Verein „Rot-Grün-Weiße Hilfe“ FCA-Fans, die in juristischen Konflikten stecken. Sie berichtet: „Es ist schon passiert, dass jemand mit der Freundin in den Urlaub fahren wollte und am Flughafen von der Bundespolizei gesagt bekam, dass ihm die Einreise verweigert wird, weil im Zielort bald ein Fußballspiel stattfindet.“

    Bleibt die Frage, warum es selbst in Zeiten der Pandemie bundesweit 1056 Neueintragungen in der Datei gegeben hat, in Bayern immerhin noch 48 im Zeitraum zwischen 1. Januar 2020 und 12. Februar 2021? Wie aus der Antwort der Staatsregierung hervorgeht, handelt es sich bei den meisten Fällen um ältere Vergehen aus 2019, 2018 oder sogar 2017. Währenddessen gab es 143 automatische Löschungen. Beim FC Augsburg wurde nur ein Anhänger neu erfasst, Grund ist hierbei ein Widerstand gegen Polizisten aus dem Februar 2020.

    Der älteste Fall, wonach ein Anhänger des FC Bayern neu aufgenommen wurde, geht auf einen Vorfall vom 24. Dezember 2017 zurück. Landfriedensbruch wird dem Fan des Rekordmeisters vorgeworfen – Anfang 2020 wurde auch aus ihm ein Fall für die Datei „Gewalttäter Sport“. Für Deisenhofer ist auch das sinnbildlich für die Problematik: „Selbst wenn der Betroffene hier Bescheid bekommen hätte – wie soll er einen Fall aus dem Dezember 2017 wieder aufarbeiten können, der schon halb verjährt wäre?“

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