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2. Bundesliga: Nazi-Plakate im Stadion - Erzgebirge Aue droht erneuter Ärger

2. Bundesliga

Nazi-Plakate im Stadion - Erzgebirge Aue droht erneuter Ärger

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    Auer Fans hatten im Stadion Plakate mit Nazi-Vergleichen gezeigt.
    Auer Fans hatten im Stadion Plakate mit Nazi-Vergleichen gezeigt. Foto: Hendrik Schmidt (dpa)

    Nach den Plakaten mit Nazi-Vergleichen beim Fußball-Zweitligaspiel des FC Erzgebirge Aue gegen RB Leipzig haben die Chemnitzer Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Voruntersuchung eingeleitet.

    Derzeit werde gegen Unbekannt ermittelt, hieß es am Mittwoch von der Polizeidirektion. Sollte sich ein Verdacht erhärten, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. 

    Sponsoren von Erzgebirge Aue "verärgert und empört"

    Zudem droht dem Verein Ärger mit Sponsoren. Vorstandsmitglied André Leonhardt von der Erzgebirgssparkasse sagte, er sei "verärgert und empört" über die Vorkommnisse im Stadion.

    Zwar sei er froh, dass der Verein sich schnell und entschieden distanziert hätte. Aber wenn es weitere derartige Entgleisungen gebe, überlege man sich weitere Schritte. 

    Die Erzgebirgssparkasse hat zusammen mit zwei weiteren Sparkassen die Namensrechte des Erzgebirgsstadions bis zum Jahr 2020 erworben. Sie möchte auch weiter hinter dem Verein stehen, "wenn wir spüren, dass der Verein sich nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten distanziert", sagte Leonhardt. 

    "Wir hoffen, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelt"

    Der Chemnitzer Sponsor "enviaM" äußerte sich ähnlich. Das Unternehmen verurteilte das Verhalten der Fans, begrüßte aber auch die klaren Schritte des Vereins. "Wir hoffen, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelt", sagte Pressesprecher Stefan Buscher: "Im Vertrauen darauf stehen wir zu unserem Vertrag und zu unserem Verein."

    Beim Heimspiel am vergangenen Freitag hatten Teile der Anhängerschaft Plakate mit Nazi-Vergleichen hoch gehalten und Red-Bull-Gründer Dietrich Mateschitz in Nazi-Uniform gezeigt.

    In Paragraf 86 des Strafgesetzbuches ist das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verboten. Ein Verfahren wegen des Straftatbestandes der Beleidigung ist derzeit aber nicht im Gange, da es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt. Eine dafür notwendige Anzeige ist bisher nicht bei der Polizei eingegangen. Erst dann könnte die Polizei die Ermittlungen aufnehmen.

    Aue muss beim DFB eine Stellungnahme abgeben

    Aue muss bis kommenden Montag beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Stellung zur Plakat-Aktion der Fans beziehen. Der

    In schwerwiegenden Fällen können auch Geisterspiele und Punkteabzüge verhängt werden. 

    Bisher sind die Auer Fans allerdings kaum auffällig geworden. "Wir werden alles unternehmen, um die üblen Zwischenfälle lückenlos aufzuklären und die dafür Schuldigen mit aller gebotenen Härte zur Verantwortung ziehen", erklärte Präsident Helge Leonhardt. Bis zum Ende des Verfahrens will sich der Verein nicht weiter äußern.  dpa

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