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Krieg in der Ukraine: Das Update zum Ukraine-Krieg vom 18. Mai

Krieg in der Ukraine

Das Update zum Ukraine-Krieg vom 18. Mai

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    Das Update zum Ukraine-Krieg vom 18. Mai
    Das Update zum Ukraine-Krieg vom 18. Mai Foto: Augsburger Allgemeine

    Russland soll irgendwann die Rechnung für seinen Überfall bekommen. Doch das eingezogene russische Vermögen einzukassieren, ist schwieriger als gedacht. Bislang ist unklar, wer für die Toten, die zerbombten Häuser, Schulen und Hospitäler bezahlen wird. Die Staaten Europas möchten Russland dafür zahlen lassen. Obwohl die Länder über 300 Milliarden Dollar von der russischen Zentralbank und Oligarchen konfisziert haben, nutzt den Ukrainern der beschlagnahmte russische Schatz nichts. Das internationale Recht verbietet es. Die 300 Milliarden der russischen Notenbank gehören somit weiter ihr.

    Bei einem Gipfeltreffen des Europarates auf Island wurde die Gründung eines Schadensregisters beschlossen, um sich einen Überblick über das Ausmaß zu verschaffen. Die Summen, wie groß die Verwüstungen der Russen sind, reichen von 300 bis 600 Milliarden US-Dollar. Staatliche und internationale Aufbaubanken wie die KfW und die Europäische Investitionsbank werden Kredite in hohem Umfang vergeben. Auch der Europarat verfügt über eine eigene Entwicklungsbank, die eingesetzt werden soll. Laut Kanzler Scholz wird die gesamte Weltwirtschaft dabei helfen müssen, dass die Ukraine wieder aufgebaut werden kann.

    Der Tag: Im Raum der seit Monaten umkämpften Stadt Bachmut haben die ukrainischen Truppen wohl weitere Geländegewinne erzielt. Nach eigenen Angaben gelang es der ukrainischen Armee innerhalb eines Tages zwischen 150 und 1700 Metern voranzukommen. Dies sei trotz der russischen Überlegenheit an Soldaten, Munition und Technik gelungen. Der Chef der russischen Söldnertruppe Wagner, Jewgeni Prigoschin, bestätigte den ukrainischen Vorstoß. Nördlich von Bachmut seien ukrainische Einheiten knapp 600 Meter vorgestoßen. Prigoschin warnt seit Wochen, dass die ukrainische Armee an den Flanken der Gruppierung im weitgehend eroberten Bachmut vorstoßen könnte.

    Alle Nachrichten zum Verlauf des Krieges können Sie stets in unserem Liveticker nachlesen.

    Die Lage: Die Energiepolitik der Grünen droht zu scheitern. Patrick Graichen war Robert Habecks wichtigster Mann für die Energiewende und wurde zum größten Problem des Wirtschaftsministers. Am Mittwoch entließ der Grünen-Politiker nun doch seinen engen Vertrauten. Der Staatssekretär genoss im Ministerium Freiheiten wie kein anderer und man muss ganz klar feststellen: Er konnte nicht damit umgehen. Damit haben die Grünen sich das Eigentor des Jahres geschossen. 

    Anstatt über die dringend notwendige „Wärmewende“ und die Fragen, wie wir uns unabhängig von Gas und Öl machen und mehr für den Klimaschutz tun können, reden alle über Vetternwirtschaft und grünen Filz. CDU, CSU und selbst Vertreter der regierenden FDP tun nun aber ernsthaft so, als müsse nur endlich dieses vermaledeite Heizungsgesetz stoppen und dann sei doch alles wieder gut. Das ist armselig, meint Michael Stifter in seinem Kommentar.

    Die Region: Ein 41-jähriger Augsburger wird angeklagt, weil er sich das verbotene Z-Symbol des russischen Angriffskrieges ins Haar rasieren ließ. Der Beschuldigte hatte den Vorwurf bestritten, er sei unschuldig. Der Mann berief sich auf die Meinungsfreiheit und dass sein Friseur sich verschnitten habe. Das Z-Symbol wird vom russischen Militär genutzt, um im Krieg ihre Fahrzeuge zu kennzeichnen. Wer das Zeichen in Deutschland zur Schau stellt, wie der Beschuldigte, der kann sich der sogenannten „Belohnung und Billigung von Straftaten“ schuldig machen. 

    Im konkreten Fall hatten zwei Polizisten im Mai 2022 ihren Streifenwagen bestiegen, als der 41-Jährige direkt auf das Auto zulief. Unmittelbar vor der Motorhaube habe der Mann seine Basecap vom Kopf abgenommen, sich umgedreht und sogar noch mit seinen Fingern auf ein großes „Z“ gezeigt, das er sich in die Haare am Hinterkopf hinein rasieren hatte lassen. Das Gericht verurteilte den Mann daher zu einer Geldstrafe. Der derzeit arbeitssuchende Angeklagte muss demgemäß 150 Tagessätze à 15 Euro, also 2250 Euro Strafe bezahlen.

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