Direkt an der großen Kreuzung am Kirchplatz in Bobingen sitzt in Stein gehauen ein Bürschlein, schaut verschmitzt und streicht einen Finger unter der Nase durch. Die Sage vom Bobinger Büble ist hier bis heute bekannt. Seinen Satz "So geht’s Bobingen zu!" kann man öfter hören - egal, ob damit auf Eigenheiten der Bobinger oder am Stammtisch auf Entscheidungen im Rathaus angespielt wird.
Der Satz geht zurück auf Erzählungen, die aus der Zeit um 1800 stammen und um 1970 Anlass für kriminalistische Nachforschungen waren. Rätsel und Missverständnisse verursachte allein die Deutung des Satzes: Ist es in Verbindung mit der Fingerbewegung eine Richtungsweisung oder eine Kommentierung?
Die Antwort: Es steckt mehr dahinter. So fand es um 1970 der Bobinger Polizist und spätere Kripochef von Bremen, Dr. Herbert Schäfer, heraus. Dass die Sage später umgedeutet und zum moralischen Fingerzeig benutzt wurde, ist hingegen eine Erkenntnis des früheren Kreisheimatpflegers Professor Walter Pötzl. Und es fanden sich noch mehr rätselhafte Spuren, die bis zu den berühmten Sieben Schwaben führen, aber nicht belegbar sind.
Ein Bursche aus Bobingen soll ein uneheliches Kind gezeugt haben
Der Kern der Geschichte geht von einem moralischen Vergehen eines jungen Burschen aus Bobingen aus. Er soll eben um 1800 mit einer Magd ein uneheliches Kind gezeugt haben, was damals ein Fall für die Justiz war. Der junge Bobinger wollte einer Strafe entgegen und suchte Rat bei einem weit gereisten, erfahrenen Mann in Augsburg. Der riet dem Angeklagten, sich einfältig zu stellen und auf jede Frage des Richters nur zu antworten: "So geht’s Bobingen zu!" Gleichzeitig solle er sich mit der Hand unter der Nase entlangfahren. Diese Rolle könne der Bobinger am besten spielen und durchhalten.
Der Bursche eilte nach Hause, übte Spruch und Geste, bis sie ihm zur zweiten Natur wurden: "So geht’s Bobingen zu!" Vor Gericht spielte er seine Rolle so vollendet, dass der Richter voller Mitleid für den armen Tölpel diesen freisprach. Sogleich eilte der erleichtert und froh zu seinem Augsburger Ratgeber und berichtete vom Erfolg seines Bauerntheaters. Nun aber forderte der Winkeladvokat unvorhergesehen ein Honorar und das wollte der sparsame Bobinger nicht zahlen. Deshalb probierte er das bewährte Rezept gleich wieder aus, stellte sich dumm: "So geht’s Bobingen zu!" Und wischte sich triumphierend die Nase. So hatte ein kleiner Gauner einen anderen Gauner geprellt.
Der Richter erfuhr, dass er getäuscht worden war
Aus späterer Zeit stammt eine erweiterte Version. Demnach konnten beide den Mund nicht halten und bald sprach jedermann über den doppelten Streich. So erfuhr auch der Richter, dass er getäuscht worden war, und ließ beide verhaften, um sie zum Tode am Galgen zu verurteilen. Dem Vernehmen nach sollen beide umgehend nach Bannacker zur Hinrichtung gefahren worden sein. So ging es für beide nun "Bobingen zu", aber in anderer Weise ... Ganz so kann es nicht gewesen sein, fand knapp 200 Jahre später Pötzl heraus: In Bannacker stand nie ein Galgen. Wenn, dann könnte Burgwalden gemeint sein. Vermutlich aber sei das böse Ende später aus moralischer Überlegung hinzugedichtet worden, um den verwerflichen Anlass des ersten Prozesses in Erinnerung zu rufen und das Büble nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.