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Tipps: Nach einem Einbruch: 11 erste Schritte danach

Tipps

Nach einem Einbruch: 11 erste Schritte danach

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    Nach einem Einbruch: 11 erste Schritte danach
    Nach einem Einbruch: 11 erste Schritte danach

    Ein Einbruch kann für die Opfer ein einschneidendes Erlebnis sein. Die Gewerkschaft der Polizei gibt Tipps, welche Schritte nach einem Einbruch nötig sind.

    1. Rufen Sie die Polizei (110).
    2. Wenn Sie dem Täter gegenüberstehen: Versuchen Sie nicht, ihn aufzuhalten. Spielen Sie nicht den Helden.
    3. Prägen Sie sich Gesichter, Kleidung und sonstige Merkmale der Täter und des Fluchtfahrzeuges ein.
    4. Verändern Sie nichts am Tatort, sondern warten Sie auf die Polizei.
    5. Machen Sie Fotos vom Einbruch.
    6. Geben Sie eine "Stehlgutliste" an die Polizei. Hilfreich ist, wenn Sie zuvor ein Wertgegenstandsverzeichnis mit Fotos angelegt haben.
    7. Gestohlene EC- und Kreditkarten unter 116 116 sperren lassen. Das gilt auch für Sparbücher.
    8. Gestohlene Handy ebenfalls sperren lassen. Mit der 15-stelligen „IMEI-Nummer“ des Geräts kann die Polizei danach fahnden. Zum Anzeigen der Nummer die Tastenkombination *#06# eingeben.
    9. Gestohlene Personalausweise einer Personalausweisbehörde melden (z.B. Bürgerbüro). Ist die „Online-Ausweisfunktion“ aktiviert, lassen Sie diese umgehend unter dem Sperr-Notruf 116 116 sperren.
    10. Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Hausratversicherung über den entstandenen Schaden. Reichen Sie die "Stehlgutliste" inklusive Bilder ein.
    11. Wenn Sie nach einem Einbruch Probleme haben, das Geschehene zu verarbeiten oder durch den Einbruch in eine finanzielle Notlage geraten, wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung wie den Weißen Ring. AZ
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