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Finanzierung: Sparen beim Einbruchschutz: Diese KfW-Förderungen gibt es

Finanzierung

Sparen beim Einbruchschutz: Diese KfW-Förderungen gibt es

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    Sparen beim Einbruchschutz: Diese KfW-Förderungen gibt es
    Sparen beim Einbruchschutz: Diese KfW-Förderungen gibt es

    Die Initiative K-Einbruch informiert über KfW-Förderungen zum Einbruchschutz. Wir fassen die Informationen zusammen.

    Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?

    • Gefördert wird der Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren der KfW-Förderprodukte "Energieeffizient Sanieren" und "Altersgerecht Umbauen".
    • Innerhalb des Produkts "Energieeffizient Sanieren" werden der Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern sowie der nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern gefördert.
    • Wer das Förderprodukt "Altersgerecht Umbauen" wählt, kann sich neben dem Einbau barrierearmer, einbruchhemmender Türen auch die Nachrüstung z.B. mit selbstverriegelnden Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern fördern lassen. Zusätzlich werden auch der Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (EMA/ÜMA), Bewegungsmeldern, der nachträgliche Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden sowie die Beleuchtung des Eingangsbereichs und der Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen gefördert.

    Welche KfW-Förderprodukte können kombiniert werden?

    Kombiniert werden können die KfW-Förderprodukte "Energieeffizient sanieren" und "Altersgerecht umbauen". Dazu sollten unbedingt auch die jeweils in den Produkten enthaltenen Förderungen zum Einbruchschutz in Anspruch genommen werden. Sofern in einzelnen Bundesländern landesspezifische Förderprodukte angeboten werden, können diese mit den KfW-Produkten kombiniert werden, wenn es im jeweiligen Landesprogramm nicht explizit ausgeschlossen ist.

    Wer kann einen Antrag auf KfW-Förderung stellen?

    Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. AZ

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