Die Laufgemeinschaft Wehringen modernisiert sich. In ihrer Mitgliederversammlung wurde die Satzung mittels einstimmigen Beschlusses an einigen Stellen angepasst. So beläuft sich die Amtszeit des Vorstandes nun auf drei Jahre. Die Bestellung der weiteren Mitglieder des Vereinsausschusses erfolgt nun eindeutig durch Wahlen. Eine Präzisierung bezüglich der Einladung zur Mitgliederversammlung war ebenfalls notwendig. Außerdem wurde die Honorierung der Übungsleiter in der Satzung aufgenommen, und die Mitglieder sind nun ab dem sechzehnten Lebensjahr stimm- und wahlberechtigt.
Wehringen