Gespaltener Meinung sind die Gemeinderäte in Walkertshofen beim Thema Radwegbau. Nachdem der Gemeinderat im Februar den Beschluss gefasst hat, dass ein Radweg nach Langenneufnach vom Staatlichen Bauamt geplant und umgesetzt werden soll, informierte Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl, dass es ein neues Radwege-Programm bis zum Jahr 2030 gibt. Das Landratsamt hat allerdings diesen Radweg bisher nicht berücksichtigt, da die Planungen nicht konkret genug sind.
Nun stellte Ratsmitglied Albert Hepp den Antrag, den bestehenden Wirtschaftsweg von der Münsterer Straße bis zur Schweizerhofbrücke durch das Bauamt als Radweg auszubauen, da hierfür kein Grunderwerb nötig und die Planung schnell realisierbar ist. Er kritisierte, dass der durch die Gemeinde beim Bauamt eingereichte Vorschlag zum Bau eines Radweges entlang der Bahngleise bei Starkregen überflutet werde, eine neue Brückenquerung der Neufnach den Wasserabfluss behindere und Eingriffe in Biotope nicht sinnvoll seien.
Vorschlag stößt auf Kritik
Auf Gegenkritik stieß wiederum der von Hepp vorgeschlagene Ausbau des bestehenden Wirtschaftsweges bei etlichen Gemeinderäten. Wegen der Steigungen dieses Weges und des Verlaufs abseits der Staatsstraße hielten etliche Räte diesen Weg für ungeeignet. Sie befürchten, dass viele Radfahrer die Staatsstraße weiterhin bevorzugen würden und ein Radweg entlang der Bahnlinie vom Bauamt künftig abgelehnt wird, sofern nun der Wirtschaftsweg ausgebaut wird. Weitere Varianten für einen Radweg hatten die Räte bereits dem Bauamt vorgeschlagen, die aber entweder am benötigten Grunderwerb, den Bahngleisen oder der Neufnach scheitern oder nicht einfach umzusetzen sind. Der Beschluss fiel deshalb mit 7:6 Stimmen äußerst knapp aus.
Die Gemeinderäte stimmten dafür, einen Antrag an das Staatliche Bauamt zu stellen, um den Wirtschaftsweg von der Münsterer Straße bis zur Schweizerhofbrücke als Radweg auszubauen. Falls dieser Ausbau nicht bis Ende 2025 umgesetzt wurde, soll eine neue Planung für einen Radweg erfolgen.
Wie wirkt sich die Grundsteuerreform aus?
Auch in Walkertshofen müssen sich die Gemeinderäte mit der geänderten Rechtslage ab 2025 für die Grundsteuer beschäftigen. Während der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte Kämmerer Stefan Januschke, dass die Einnahmen durch die Grundsteuer laut Gesetzgeber für die Gemeinden gleich bleiben sollen. Dies sei aber keine Verpflichtung, und die Gemeinden können über ihre Hebesätze selbst entscheiden.
Durchschnittlich erhielt die Gemeinde in den vergangenen Jahren jährlich 17.300 Euro durch die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sowie 123.000 Euro für Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Um die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer für die Gemeinde zu erzielen, ermittelte der Kämmerer für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 895 Prozent und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 206 Prozent. Bisher liegen beide Hebesätze bei 500 Prozent. Januschke wies darauf hin, dass es sich bei der Kalkulation nur um einen reinen rechnerischen Wert handelt. Etliche Bescheide liegen der Gemeinde vom Finanzamt noch nicht vor und Grundstücksbesitzer hätten bereits beim Finanzamt Einsprüche gegen die Bescheide eingelegt.
Um aufzuzeigen, wie sich die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge verändert haben, nannte Januschke anonymisierte Werte von Grundstücken in Walkertshofen. Bei einem Gewerbegrundstück erhöhte sich der Messbetrag um das Vierfache, bei einem modernen Einfamilienhaus mit einem kleineren Grundstück um das Dreifache und mit einer Steigerung um circa 75 Prozent liegt der Messbetrag eines älteren Einfamilienhauses mit größerem Grundstück ebenfalls deutlich höher als bisher. Die letzte Erhöhung der Hebesätze führte die Gemeinde vor gut 20 Jahren durch.
Hebesätze auf 200 Prozent senken
Während der anschließenden Diskussion schlugen die Räte vor, den Hebesatz auf 200 Prozent für Grundsteuer A und B zu senken, da Grundstücksbesitzer aufgrund der anstehenden Kanalsanierung belastet werden. Diese Kosten müssen umgelegt werden. Zudem besitzt die Gemeinde finanzielle Rücklagen. Einen Beschluss haben die Räte während der Sitzung noch nicht gefasst, sondern baten den Kämmerer, die neue Satzung für die Grundsteuer mit einem Hebesatz von 200 Prozent vorzubereiten. Während einer der nächsten Sitzungen soll diese dann beschlossen und auch der Hebesatz erst dann endgültig festgelegt werden.
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