Manche sind froh, andere ärgern sich über die neue Verkehrsregel: In der Schörrstraße in Walkertshofen gilt seit Kurzem Tempo 30. Im November letzten Jahres fiel bereits der Beschluss des Gemeinderats. Dieser bezieht die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur für die Schörrstraße, sondern für alle angrenzenden Straßen im Baugebiet mit ein - also für die Bereiche Am Acker, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenstraße, Blumenstraße, Am Wiesle und Herzgraben.
Walkertshofen