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Untermeitingen: Wann dürfen Nebenerwerbssiedler bauen?

Untermeitingen

Wann dürfen Nebenerwerbssiedler bauen?

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    Der Gemeinderat Untermeitingen beschäftigt sich erneut mit der Nebenerwerbssiedlung. Dort soll mehr  Wohnraum entstehen.
    Der Gemeinderat Untermeitingen beschäftigt sich erneut mit der Nebenerwerbssiedlung. Dort soll mehr Wohnraum entstehen. Foto: Anja Ringel (Archiv)

    Die sogenannte Nebenerwerbssiedlung im Ortsteil Lagerlechfeld ist eine Besonderheit. Sie entstand aus der Flüchtlingssituation nach dem Krieg mit kleinen Häusern und großen Grundstücken, damit die Eigentümer neben ihrer Erwerbstätigkeit auch ihre Gärten bebauen konnten. Nun haben sich die Zeiten geändert und Kinder und Enkel der damaligen Häuslebauer möchten Wohnraum durch Zweithäuser schaffen. Der Platz dafür ist auf den Grundstücken vorhanden. Nun wurde eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstück in der Bayernstraße im Gemeinderat eingereicht, stellvertretend für sieben weitere gleichartige Anliegen in dieser Siedlung. Diese Anfragen sind auch ganz im Sinne der Gemeinde, denn die hat bereits einen Bebauungsplan „Nebenerwerbssiedlung“ mit der Nummer 48 in Aufstellung gebracht. Die Erschließung der Anliegergrundstücke ist über eine neue Planstraße B geplant. Das Problem bei der Sache ist aber, dass der Grunderwerb für diese Planstraße noch nicht abgeschlossen ist und deshalb noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. Nach aktueller Rechtslage handelt es sich um baulichen Außenbereich und deshalb musste die Bauvoranfrage abgelehnt werden. Um Baurecht zu schaffen, ist die Fertigstellung des Bebauungsplanes nötig. Bürgermeister Simon Schropp versprach den als Zuhörer anwesenden Bauwilligen, dies mit Nachdruck zu verfolgen und den Stand des Verfahrens offen zu legen. 

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