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Was erlaubt und verboten ist

Lokalsport

Was erlaubt und verboten ist

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    Die Regeln in den Zeiten der Corona-Krise:

    Ausübung an der frischen Luft, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluft-Sportanlagen.

    Einhaltung des Mindestabstands zwischen zwei Personen von mindestens 1,5 Metern.

    Ausübung entweder alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer).

    Kontaktfreie Durchführung (keine Zweikämpfe).

    Spieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß (keine Einwürfe, keine Kopfbälle).

    Keine Nutzung von Umkleidekabinen.

    Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten.

    Keine Nutzung der Nassbereiche. Die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich.

    Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen.

    Keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig.

    Keine besondere Gefährdung von Risikogruppen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes.

    Keine Zuschauer (Quelle: BFV)

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