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Justiz: Steuerprozess: Jetzt bahnt sich ein Vergleich an

Justiz

Steuerprozess: Jetzt bahnt sich ein Vergleich an

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    Im Steuerprozess gegen vier Funktionäre des TSV Aindling bahnt sich eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Simone Hacker, Vorsitzende des Augsburger Schöffengerichts, berichtete gestern am sechsten Verhandlungstag umfassend aus einem detaillierten Protokoll über das Ergebnis eines zweistündigen Rechtsgesprächs der Parteien zu Wochenbeginn. Der Kern: Der Schaden für Fiskus und Sozialkassen durch das „Bezahlsystem Aindling“ für die Bayernliga-Fußballer soll neu berechnet werden. Die „Geringverdiener“ unter den Kickern sollen herausfallen und der Aufwand pauschalisiert werden (siehe weiteren Artikel). Dann würde sich der Schaden, den die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage noch auf 2,1 Millionen Euro hochrechnet, etwa um ein Drittel oder auch mehr verringern. Wenn die vier Angeklagten dann ein Geständnis ablegen und die angebotene Schadenswiedergutmachung (bislang ist die Rede von insgesamt 550000 Euro) aufstocken, dann könnte für sie der Prozess mit Haftstrafen auf Bewährung zu Ende gehen. Das hat die Staatsanwaltschaft angeboten.

    Dieser „Vergleich“ ist aber noch nicht in trockenen Tüchern, denn der Teufel liegt im Detail. Das zeigten gestern die Beiträge der Beteiligten im Anschluss an die Erklärung der Richterin. Insbesondere geht es dabei um das Raster für die Neuberechnung und die Unterscheidung der Spieler in „Arbeitnehmer“, für die Steuern und Sozialbeiträge abgeführt werden müssen, und „Geringverdiener“. In den acht Jahren zwischen 2003 und der Razzia Ende 2011 hat eine hohe zweistellige Zahl an Spielern Geld beim TSV verdient.

    In den nächsten Wochen wollen die Parteien untereinander sprechen, eventuell findet ein weiteres Rechtsgespräch statt. Richterin Hacker will beim nächsten Verhandlungstag am 4. April die Öffentlichkeit wieder informieren.

    Die Verteidiger stimmten für ihre vier Mandanten grundsätzlich dem Vorschlag für eine Neuberechnung und eine Verständigung zu, die Staatsanwalt Andreas Breitschaft im gemeinsamen Gespräch gemacht hatte. Eine Aufstockung der Wiedergutmachung bezeichneten drei der vier aber als kaum möglich. Der amtierende und die ehemaligen Präsidenten sowie zwei weitere TSV-Funktionäre, die nicht auf der Anklagebank sitzen, haben angeboten, zusammen 200000 Euro des Schadens zu übernehmen. Die Beiträge sind unterschiedlich hoch – die Präsidenten würden zwischen 20000 und 50000 Euro aus ihrer privaten Kasse zahlen. Den Löwenanteil von 350000 Euro des angebotenen Schadensausgleichs trägt der ehemalige Vorstand Finanzen. Laut seinem Rechtsanwalt Thorsten Junker würde der Steuerberater auch noch einen Mehrbetrag für einen der angeklagten Ex-Präsidenten begleichen.

    Das vorläufige Insolvenzverfahren gegen den TSV ist immer noch am Laufen und eine Entscheidung noch nicht absehbar. Zumindest eine gute Nachricht wurde am Rande des Prozesses gestern bekannt.

    Der Verein ist seit Kurzem wieder gemeinnützig, und zwar rückwirkend zum Jahresbeginn 2012. Im Zuge der Steueraffäre waren dem TSV die Gemeinnützigkeit und damit auch Steuervorteile und die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen, aberkannt worden.

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