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Fußball: Punktabzug wird bestätigt

Fußball

Punktabzug wird bestätigt

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    Mit dem Wechsel von René Wendler (links, hier im Zweikampf mit Christian Wanner vom TSV Schwabmünchen) vom SSV Bobingen zum ASV Hiltenfingen hat sich das Bezirkssportgericht des Bayerischen Fußballverbandes bereits in zweiter Instanz beschäftigt und die Berufung des ASV Hiltenfingen zurückgewiesen.
    Mit dem Wechsel von René Wendler (links, hier im Zweikampf mit Christian Wanner vom TSV Schwabmünchen) vom SSV Bobingen zum ASV Hiltenfingen hat sich das Bezirkssportgericht des Bayerischen Fußballverbandes bereits in zweiter Instanz beschäftigt und die Berufung des ASV Hiltenfingen zurückgewiesen. Foto: Foto: Manfred Stahl

    Hiltenfingen Die Berufung des Fußball-Kreisligisten ASV Hiltenfingen gegen die Urteile des Kreissportgerichtes des Bayerischen Fußballverbandes (BFV) vom 24. Januar ist vom Bezirkssportgericht als unbegründet zurückgewiesen worden. In zweiter Instanz ging es um den strittigen Wechsel des Fußballers René Wendler vom SSV Bobingen nach Hiltenfingen. Aufgrund der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung bleibt es zumindest vorerst bei den vom Kreissportgericht verhängten Strafen, die neben Geldstrafen und einer mehrwöchigen Sperre für René Wendler auch einen Punktabzug für den ASV Hiltenfingen beinhalten (wir berichteten bereits).

    Spielrecht für René Wendler von Anfang an ungültig?

    Das Bezirkssportgericht führte in seinem Berufungsurteil aus, dass es sich der Sichtweise des Erstgerichts anschließe: „Die Beweiswürdigung ist zutreffend und nicht zu beanstanden. Das Spielrecht des Spielers Wendler René war von Anfang an für den ASV Hiltenfingen ungültig.“ Deshalb seien die Spiele des ASV Hiltenfingen beim SSV Anhausen, gegen den FSV Wehringen, beim TSV Firnhaberau, gegen den TSV Ustersbach, beim TSV Schwabmünchen II, gegen die TSG Stadtbergen und auch beim SV Schwabegg zu Recht für den ASV Hiltenfingen als verloren und für den jeweiligen Gegner als gewonnen gewertet worden. Wird das Urteil des Bezirkssportgerichts rechtskräftig, würden die derzeit im Mittelfeld rangierenden Hiltenfinger mit nur noch vier Punkten abgeschlagen am Tabellenende stehen und wären stark abstiegsgefährdet.

    Dies will Herbert Wagner, der Hiltenfinger Fußballchef, der vom Sportgericht selbst mit einer Geldstrafe belegt worden ist, verhindern: „Ich möchte mich aufgrund des schwebenden Verfahrens derzeit gar nicht zum Inhalt des für mich nicht zutreffenden Urteils des Bezirkssportgerichts äußern, doch wir werden auf jeden Fall Revision beim Verbandssportgericht einlegen. Ich gehe davon aus, dass der Punktabzug keinen Bestand haben wird und dass das Verbandssportgericht eine korrekte juristische Entscheidung fällen wird, die zu unseren Gunsten ausfällt.“

    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, sieht er durchaus noch eine Chance, dass seine Mannschaft den Klassenerhalt in der Kreisliga doch noch schafft: „Es sind ja noch 13 Spiele zu absolvieren und wir starten nach der Winterpause gleich mit drei Heimspielen gegen den SV Cosmos Aystetten, den SSV Anhausen und den FSV Inningen, in denen wir punkten müssen.“

    Die Vorgeschichte der beiden Sportgerichtsurteile ist etwas verworren. Im Berufungsurteil wird der Sachverhalt wie folgt skizziert: Am 28. Juli habe der ASV Hiltenfingen der Passabteilung des BFV mitgeteilt, dass René Wendler seinen bisherigen Verein SSV Bobingen verlassen und sich dem ASV Hiltenfingen anschließen möchte. Dem Passantrag beigefügt war der Spielerpass mit der Angabe des SSV Bobingen, dass Wendler sich zum 30. Juni abgemeldet und am 30. Mai zum letzten Mal für den SSV Bobingen gespielt habe. Aufgrund der aufgeführten Angaben habe die Passabteilung des BFV für René Wendler das Spielrecht ab 3. August erteilt. Im November erstatteten dann sieben Vereine Anzeige beim Sportgericht und begründeten dies damit, dass Wendler am 11. Juli (gegen den TSV Walkertshofen) und am 17. Juli (gegen den FSV Inningen) noch für den SSV Bobingen gespielt habe und deshalb nicht für Hiltenfingen spielberechtigt sei.

    Das Kreissportgericht stellte in der Begründung seines Urteils vom 24. Januar fest, „dass aufgrund der falschen Angaben des abgebenden Vereins“ sowie eines „Fehlverhaltens des Spielers“ das von der Passabteilung ausgesprochene Spielrecht für den ASV Hiltenfingen „von Anfang an ungültig“ war. Es kam dabei auch zu dem Schluss, dass sich Wendler in „formaler Hinsicht überhaupt nicht“ beim SSV Bobingen abgemeldet habe.

    Dem ASV Hiltenfingen, der argumentiert, sich auf die Angaben des SSV Bobingen verlassen zu haben, legte das Sportgericht zur Last, dass er aufgrund „des doch ungewöhnlichen Zeitpunkts des Spielerwechsels“ die „gebotene Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen habe“.

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