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Datenschutz: Sorglosigkeit kann teuer werden

Datenschutz

Sorglosigkeit kann teuer werden

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    Von Reinhold Radloff

    Immer schwieriger wird die Situation von Vereinen. Immer mehr Verwaltungsarbeit belastet sie, immer mehr steuerliche Dinge sind zu bewältigen, immer mehr Vorschriften sind zu beachten. Dazu gehört auch inzwischen in verstärktem Maße der Datenschutz, der die Clubs ganz schön teuer zu stehen kommen kann.

    Persönliche Daten von Mitgliedern, die sind es, um die es geht. Die Vereine benötigen sie, um ihre Mitgliedslisten ordentlich und korrekt führen zu können. Dass sie nur für vereinsinterne Zwecke und zur Weitergabe an den Dachverband, unter anderem bei Unfallmeldungen, verwendet werden dürfen, das ist für Manfred Ortlieb, Vorsitzender des BLSV-Kreis IV, eine Selbstverständlichkeit.

    Die Gefahr besteht immer

    „Dass natürlich zum Beispiel Versicherungen an diesen Daten interessiert sind, ist mir schon klar. Aber an sie dürfen sie selbstverständlich nicht weitergegeben werden“, so Ortlieb, dem allerdings bisher kein Fall von Datenklau oder -verkauf bekannt ist. Dass aber die Gefahr besteht, räumt er ein. „Wenn zum Beispiel die alten Mitgliedslisten nach einem Jahr weggeworfen werden, müssen sie korrekt vernichtet werden und dürfen nicht in den Papierkorb wandern. Auch wenn Abteilungsleiter die Listen von ihren Mitgliedern in ihren Händen halten, müssen sie sehr sorgsam damit umgehen, dürfen sie niemand anderem zeigen oder geben.“

    Ein erster Schritt muss seiner Meinung nach sein, dass die Vereine in Aufnahmeanträgen für Neumitglieder schreiben müssen, dass die Daten nur intern verwendet und nicht weitergegeben werden.

    Außerdem rät er, dass die Vereine bei einer Erneuerung ihrer Satzung den BLSV-Paragraf 16 mit einarbeiten. „Es ist jetzt nicht notwendig, sofort zu reagieren, aber spätestens bei nächster Gelegenheit“, so Ortlieb.

    Neben der genauen Einhaltung der Datenschutzvorschriften sind Vereine mit neun und mehr Mitarbeitern auch verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. Wer ihn nicht hat und mit Daten nachlässig umgeht, der muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 25000 Euro rechnen.

    „Das wird sicherlich nicht ganz so heiß gegessen, wie es jetzt gekocht wird“, so Ortlieb, der aber den Vereinen doch zu einem sehr sorgfältigen Umgang mit den Mitgliedsdaten rät.

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