Bayern muss 1,8 Prozent seiner Fläche für die Windkraft zur Verfügung stellen. Jede Kommune ist derzeit dazu aufgerufen, entsprechende Flächen auszuweisen, wenn sie künftig selbst darüber bestimmen möchte, wo 10-H-Regel gelockert wurde, gibt es nun ganz neue Optionen, wo ein Windpark entstehen könnte. Die 10-H-Regel sah vor, dass der Mindestabstand eines Windrads von der nächsten Wohnbebauung das Zehnfache seiner Höhe betragen muss, und hatte dazu geführt, dass speziell in Bayern bislang kaum Windräder gebaut wurden. Inzwischen wurde der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung beispielsweise in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen auf 1000 Meter reduziert, zu Einsiedlerhöfen und Ähnlichem reichen sogar 750 Meter.
Schwabmünchen