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Schwabmünchen: Gericht: 18-Jähriger randaliert auf Schwabmünchner Friedhof

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Gericht: 18-Jähriger randaliert auf Schwabmünchner Friedhof

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    Im September haben junge Erwachsene auf dem Schwabmünchner Friedhof randaliert. Einer stand jetzt vor Gericht.
    Im September haben junge Erwachsene auf dem Schwabmünchner Friedhof randaliert. Einer stand jetzt vor Gericht. Foto: Piet Bosse (Archivbild)

    Der 18-Jährige aus dem südlichen Landkreis, der in Augsburg vor Gericht erschien, machte einen eher schüchternen Eindruck. Ruhig und leise beantwortete er die Fragen von Richterin Sandra Dumberger.

    Der junge Mann, der eine handwerkliche Ausbildung macht, war ohne Anwalt vor Gericht erschienen und räumte die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein. Er hatte mit Freunden seinen 18. Geburtstag mit reichlich Alkohol nachgefeiert und auf dem Heimweg ist die Sache dann aus dem Ruder gelaufen: Die vier Jungen Erwachsenen warfen auf dem Schwabmünchner Friedhof in der Holzheystraße Grablichter umher, stießen Figuren um und stemmten sogar eine Grabplatte hoch, um sie anschließend über die Friedhofsmauer zu kippen.

    Die Verfahren gegen die anderen Beteiligten wurden entweder eingestellt oder abgetrennt, sodass sich nur der 18-Jährige am Dienstag vor Gericht verantworten musste. Seine Vergehen waren vergleichsweise gering: Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Grablichter und andere Utensilien an den Gräbern demoliert zu haben (Schadenshöhe: knapp 500 Euro) und anschließend eine Tür in einem angrenzenden Kindergarten beschädigt zu haben (100 Euro Schaden). Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung der Totenruhe lauteten die Vorwürfe in der Anklageschrift.

    Angeklagter warf Grablichter auf dem Schwabmünchner Friedhof umher

    "Ja, das stimmt alles so, wie es in der Anklage steht", räumte der 18-Jährige ein. Er sei mit seinen Freunden in einem Club gewesen, wo man reichlich Alkohol getrunken habe, auch Hochprozentiges. Auf dem Rückweg sei man am Friedhof vorbeigekommen, wo der Angeklagte laut eigener Aussage erst auf der Mauer entlang ging und dann runter sprang und Grablichter umherwarf. Die Grabplatte habe er aber nicht umgeworfen, stellte der 18-Jährige nochmal klar. "Und warum ich die Tür im Kindergarten aufmachen wollte, weiß ich nicht mehr", sagte er.

    Weil der Tatbestand schnell klar war, verzichtete Richterin Sandra Dumberger in Absprache mit der Staatsanwaltschaft darauf, den ermittelnden Polizisten als Zeugen zu vernehmen. "Der Sachverhalt steht fest, jetzt stellt sich die Frage der Strafzumessung", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Für den Angeklagten stehe sein Geständnis, dass er alkoholisiert war und dass sich der Schaden, den er angerichtet hatte, im moderaten Bereich liegt. Gegen ihn spräche eine Vorstrafe aus dem Jahr 2017 wegen Beleidigung und Nötigung und sein "respektloses Tatverhalten". Die Anklage forderte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.

    1000 Euro an die Brücke

    Weil es aber wegen der Corona-Pandemie derzeit schwierig ist, Plätze für gemeinnützige Arbeit zu finden, sprach die Richterin eine Verwarnung für den 18-Jährigen aus und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, die er an die Brücke zahlen muss - ein Verein, der seelisch Kranke unterstützt. "Sie haben von Anfang an ihre Taten eingeräumt, der Schaden, den sie angerichtet haben, war nicht allzu hoch und die Vorstrafe liegt schon länger zurück und sie sind auch nicht einschlägig vorbestraft. Aber sie haben sich sehr respektlos gegenüber Angehörigen, die um ihre Verwandten trauern, verhalten, das geht gar nicht. Ich hoffe, das wird ihnen eine Lehre sein", sagte Richterin Sandra Dumberger. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an und auch der Staatsanwalt verzichtete auf weitere Rechtsmittel, sodass es rechtskräftig ist.

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