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Unbekannter beschädigt Blitzer auf der B17: Polizei sucht Zeugen der Sachbeschädigung

Oberottmarshausen

Unbekannter schmeißt Blitzer um

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    Ein Unbekannter hat ein Messgerät der Polizei neben der B17 bei Oberottmarshausen beschädigt.
    Ein Unbekannter hat ein Messgerät der Polizei neben der B17 bei Oberottmarshausen beschädigt. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    So war die Verkehrsüberwachung nicht geplant. Am Donnerstag überwachte die Verkehrspolizeiinspektion die Geschwindigkeit auf der B17 in Fahrtrichtung Landsberg. Gegen 20.45 Uhr beschädigte laut Polizei ein bislang unbekannter Täter das Messgerät, welches auf Höhe Oberottmarshausen im Grünstreifen neben der B17 aufgebaut war. Offenbar hielt ein Verkehrsteilnehmer auf dem Seitenstreifen und warf das Messgerät um. Der genaue Schaden am Messgerät wird derzeit geklärt. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe. Zeugen, die ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323-2010 zu melden. (mjk)

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    3 Kommentare
    Friedrich Eckert

    Womit waren die Beamten während des „Angriffs“ beschäftigt, wenn sie nicht einmal mitbekamen, wie das Ganze vonstattenging?

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    Matthias Kitirk

    Leberkässemmel holen? Spaß bei Seite. Im Normalfall wird so ein Blitzer aufgestellt und ein Tag später wieder eingesammelt. Da ist keiner vor Ort.

    Friedrich Eckert

    Das ist eine falsche Annahme. Mobile Blitzer erfordern einen aufmerksamen Messbetrieb. Zitat: "Der Bediener des Messgerätes hat das Messverhalten des Gerätes aufmerksam zu verfolgen. Hierzu gehört die Erkennung von Reflexionsmessungen: Besteht der Verdacht, dass die Messstelle zur Knickstrahlreflexion fähige Reflektoren aufweist, so kann deren Messwirksamkeit durch Beobachtung der Signallampe erkannt werden. Wenn die Signallampe bereits vor dem eigentlichen Messbereich aufleuchtet (was insb. bei Lkw auftreten kann), ist der Verdacht auf Knickstrahlreflexion bestätigt. Wenn bei reduzierter Reichweite immer noch Knickstrahlreflexionen auftreten, ist die Messstelle aufzugeben. Messungen ohne eine aufmerksame Beobachtung des Messvorganges sind durch den Bediener festzuhalten und bei der späteren Bearbeitung nicht zu berücksichtigen." Wie soll das gehen wenn die Beamten nicht vor Ort sind?

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