Der Bebauungsplan „Rottenbucher-Steingadener Straße“, der im Dezember 2020 als Satzung beschlossen wurde, beschäftigte die Obermeitinger Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung erneut. Damals setzte der Gemeinderat den Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet fest. Um die gewerbliche Nutzung eines Grundstücks an der Lagerhausstraße als Kfz- und Reifenservice zu ermöglichen, was in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig ist, ändert die Gemeinde den Geltungsbereich nun in ein Mischgebiet.
Obermeitingen