Drei große Themen standen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Mittelneufnach auf der Agenda. Zunächst ging es um die neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B. Das bisherige Grundsteuerrecht war gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig und wurde daher zum kommenden Jahr 2025 geändert. Hierzu wurde den Ländern eingeräumt, eigene Regelungen zu erlassen. Bayern hat ein eigenes Bayerisches Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht. Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung, neue Hebesätze festzusetzen. Die Verwaltungsgemeinschaft hat dafür für die Gemeinde Mittelneufnach Beispielrechnungen als Hilfestellung angefertigt.
Mittelneufnach
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