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Kleinaitingen: Drei Erwachsene malträtieren zwölf Jahre alten Jungen

Kleinaitingen

Drei Erwachsene malträtieren zwölf Jahre alten Jungen

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    Zu 800 und 400 Euro Geldstrafe wurden ein 34-Jähriger und seine Eltern verurteilt.
    Zu 800 und 400 Euro Geldstrafe wurden ein 34-Jähriger und seine Eltern verurteilt. Foto: Johannes Eisele, dpa (Symbolbild)

    Es gibt Grenzen. Da hört der Spaß auf. Auch die sogenannte Freinacht, die gerade in Bayern schon von alters her zum Brauchtum gehört, rechtfertigt keine Übergriffe. Gleich welcher Art. Für ihn, diesen zwölf Jahre alten Buben aus der kleinen Lechfeldgemeinde, war es gewiss ein Trauma, als ihm ein Teil seiner Haare abgeschnitten wurde. Doch das zunächst mit vielen Zeugen angesetzte Verfahren in Augsburg – drei Angeklagte hatten sich verantworten müssen – wurde gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt.

    Mit Schere gedroht

    Mit etwa sieben gleichaltrigen Freunden war der Junge am 30. April des vergangenen Jahres gegen 21 Uhr durch Kleinaitingen gezogen. Plötzlich wurde er von einem erwachsenen Mann aus der Gruppe gezogen, am Nacken gepackt und unter Schmerzen seine Arme auf dem Rücken verschränkt. Derart „fixiert“ wurde er von dem 34-Jährigen auf den Hof des elterlichen Anwesens des Angeklagten geführt. Dort erwarteten den Buben bereits eben diese Eltern des Mannes. Der Vater des 34-Jährigen hielt bereits eine Schere in der Hand und erklärte dem ahnungslosen Buben, wie Staatsanwalt Patrick Hecken deutlich machte: Es sei ja Freinacht. Und nun werde man ihm die Haare abschneiden. Dabei hielt der Junior den Schüler weiter fest.

    Mutter feuerte ihren Mann und Sohn an: "Macht es!"

    Dem ganzen Vorfall setzte laut Anklage die ebenfalls vor Gericht stehende Mutter und Ehefrau insofern die Krone auf, als sie „ihre Männer“ mit den Worten anfeuerte: „Mach es! Mach es!“

    Schließlich kam es, wie es nach dem „gemeinsam gefassten Tatplan“ kommen musste. Schnipp! Schnapp! machte die Schere, mit welcher der 56-Jährige dem Kind über dem rechten Ohr die Haare abschnitt. Dabei wurde der Junge weiterhin festgehalten. „Erst als der Bub schockiert in Tränen ausbrach, ließen die Angeklagten von ihm ab“, machte der Staatsanwalt deutlich.

    Drei Angeklagte

    In mancherlei Hinsicht war es kein alltäglicher, wenn auch ein recht kurzer Prozess. Denn es ging um eine Jugendschutzsache, weil der Geschädigte unter 14 Jahre alt ist. Für die Verurteilung zuständig war Jugendrichter Gerald Holler. Darüber hinaus hatten sich gleich drei Angeklagte zu verantworten. Einmal der 56-jährige Vater (vertreten von Holger Blankenhorn), weiterhin sein 34 Jahre alter Sohn (vertreten von Barbara Riedel) sowie die 54-jährige Mutter und Ehefrau.

    800 und 400 Euro Geldstrafe

    Vorsätzliche Körperverletzung sowie gemeinschaftliche gefährliche

    Doch die drei Angeklagten wollten zur Sache selbst keine Angaben machen. Wenn überhaupt, ließen sie ihre Verteidiger für sie sprechen. Schließlich zogen sie sich mit Richter und Staatsanwalt zu einem Rechtsgespräch zurück. Mit dem Ergebnis: Das Verfahren wurde gegen Geldauflagen eingestellt. Jeweils 800 Euro müssen Vater und Sohn an eine gemeinnützige Organisation zahlen, 400 Euro die Frau.

    13 Zeugen

    Auf eine Entschuldigung der drei Angeklagten beharrte indes der Staatsanwalt. „Sie müssen schon Verantwortung übernehmen“, ermahnte Hecken das Trio. „Das war eine unangemessene Reaktion. Es war einfach falsch, was da gemacht wurde“, äußerte sich für alle drei einer der Verteidiger. Letztendlich konnten über 13 Zeugen, so manch einer nicht älter als der damals geschädigte Junge, entlassen werden. – Übrigens: Die Schere kommt nun in die Asservatenkammer.

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