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Langerringen: Wo es in Langerringen Platz für Windräder gibt   

Langerringen

Wo es in Langerringen Platz für Windräder gibt   

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    Mit möglichen Flächen für Windkraftanlagen beschäftigte sich der Gemeinderat Langerringen.
    Mit möglichen Flächen für Windkraftanlagen beschäftigte sich der Gemeinderat Langerringen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Was für Windräder gilt

    10-H-Regelung und Ausnahmen

    Windkraftanlagen sind privilegierte Bauvorhaben. Eingeschränkt wird die Privilegierung in Bayern durch die 10-H-Regelung. Das heißt, Windräder müssen zehnmal so weit von Wohnbebauung entfernt sein wie sie hoch sind (Turm und Rotor). Ausnahmen gelten jetzt beispielsweise in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und in Wind-Vorrang- sowie -Vorbehaltsgebieten. Dort gilt ein Mindestabstand von 1000 Metern.

    Konzentrationsflächen

    In den Kommunen, die Konzentrationsflächen haben oder jetzt solche ausweisen, können Windräder vorerst nur innerhalb dieser Flächen gebaut werden. Bis Ende des Jahres 2027 muss Bayern 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen haben. Wird das Ziel, das bis Ende 2027 angestrebt wird, nicht erreicht, gilt die Privilegierung überall im Außenbereich. Begrenzt wird diese dann nur durch im Einzelfall betroffenes Fachrecht. (bac)

    Im November hat der Langerringer Gemeinderat als erster im südlichen Landkreis den Flächennutzungsplan zur Steuerung von Windkraftanlagen fortgeschrieben. Nun liegt ein Vorentwurf mit möglichen Konzentrationsflächen der Planungs- und Projektentwicklungsfirma LARS Consult aus Memmingen vor. Hierbei handelt es sich um die Fläche auf dem Hochfeld östlich des Gemeindegebiets in Richtung Ober- und Untermeitingen, sowie um ein Waldstück im Nordwesten zwischen Hiltenfingen und Gennach.

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