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Langerringen: Was sich nach der Verkehrsschau in Langerringen ändert

Langerringen

Was sich nach der Verkehrsschau in Langerringen ändert

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    An der Hauptstraße in Langerringen gibt es künftig einen Zebrastreifen, und davor gilt dann Tempo 30, da es sich um einen wichtigen Schulweg handelt.
    An der Hauptstraße in Langerringen gibt es künftig einen Zebrastreifen, und davor gilt dann Tempo 30, da es sich um einen wichtigen Schulweg handelt. Foto: Hieronymus Schneider

    Aufgrund der Verkehrsschau vom Oktober 2021 hat der Gemeinderat nun eine Reihe von verkehrsrechtlichen Anordnungen beschlossen. Am wichtigsten war dabei die Sicherheit der Schulwege und der Anfahrtszonen zu den Kindertagesstätten. Der am stärksten frequentierte Fußgängerübergang befindet sich an der Hauptstraße bei der Bäckerei Müller. Seit Jahren leiten dort Schulweghelfer die Kinder aus den westlichen Siedlungen durch die Fußgängerfurt über die Straße. Nun wurden die Anbringung eines Zebrastreifens und zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer ab dem Neuen Schorerhof einhellig befürwortet. Auch beim Schorerhof soll ein Zebrastreifen markiert werden.

    Zebrastreifen zum Sportgelände in Langerringen ist nicht zulässig

    Anders fiel die Entscheidung beim Übergang der Untermeitinger Straße von der Hochstraße zum Sportgelände und zur Schule aus. Dort ist laut Verkehrsbehörde und Verkehrspolizei ein Zebrastreifen mit Rücksicht auf das Verkehrsaufkommen nicht zulässig. Diese Entscheidung wurde im Gemeinderat teilweise kritisch gesehen, zumal die Anbringung einer Schranke an der Hochfeldstraße zum Pferdetrieb weiterhin als zulässig angesehen wurde. Die Pferde überqueren aber nicht die

    Beim Geh- und Radweg zum Gewerbegebiet Nord wird die Absperrbake so versetzt, dass die Mindestbreite des Durchlasses eingehalten wird. An der Einmündung Mitterfeldweg/Hochstraße wurde die Vorfahrtsregelung zugunsten des Landwirtschaftsweges geändert, damit Gespanne beim Abbiegen nicht in die Augsburger Straße hineinragen. Der Käsküchenweg wird verkehrsrechtlich gewidmet und gegenüber der Schwabmühlhauser Straße mit "Vorfahrt achten" untergeordnet. Im Riedweg und im gegenüberliegenden Bereich des Altenheimes auf der Hiltenfinger Straße wird Tempo 30 angeordnet. Dieses Tempolimit soll nach dem Beschluss des Gemeinderates auch in der Linderhof- und Burgstraße gelten, obwohl es die Verkehrspolizei nicht für erforderlich hielt. In deren Kreuzungsbereich mit der Buchloer Straße sei aber eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h nicht zulässig. Der Bereich "Am Sportplatz" und der Tannenweg werden auf Tempo 20 reduziert.

    Bei der Malzfabrik wird die Geschwindigkeit aus Richtung Gennach zunächst auf 70 und im Einmündungsbereich auf 50 km/h herabgesetzt. Beim Baggersee zwischen Westerringen und

    Erweiterungsbau der Metzgerei wird niedriger

    Beim Bauantrag für einen Metzgereiladen zur Erweiterung der Metzgerei in der Hauptstraße wurde ein Kompromiss erzielt. Der Gemeinderat hatte dem lang gestreckten Flachbau bisher sein Einvernehmen verweigert. Nun wurden die Pläne geändert, sodass der Flachbau einen halben Meter niedriger wird und am südlichen Ende einen Giebel erhält. Diesem Kompromiss wurde mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen das Einvernehmen erteilt. Ebenso stimmte der Gemeinderat dem Anbau eines Laufhofes an einen Milchviehstall in der Wiesenstraße, dem Einbau von fünf Wohnungen in ein landwirtschaftliches Anwesen in Gennach sowie der Erweiterung eines Wohnhauses und eines Lagerraumes in Schwabmühlhausen zu.

    Bei der Abwägung der Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Erweiterung des Gewerbegebietes und der Sportanlage sowie der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet Nord, "Östlich der Staatsstraße" und "An der Hurlacher Straße", haben sich keine wesentlichen Einwände ergeben. Die erforderlichen Ausgleichsflächen wurden ausgewiesen und das weitere Verfahren eingeleitet.

    Kindergarten: Gebühren für das Mittagessen stehen fest

    Bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen wird ab September eine Verpflegungspauschale von 70 Euro pro Monat bei ständiger Teilnahme am Mittagessen erhoben. Diese entfällt, wenn das Kind vor dem Mittagessen abgeholt wird. Für Buchungszeiten über 13 Uhr hinaus, kann tageweise eine Verpflegung gebucht werden. Bei einem Wochentag beträgt die Verpflegungsgebühr dann 14 Euro pro Monat und erhöht sich um diesen Betrag für weitere gebuchte Wochentage.

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