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Langerringen: Stört der Bauernhof das neue Ärztezentrum in Langerringen?

Langerringen

Stört der Bauernhof das neue Ärztezentrum in Langerringen?

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    Die Nähe des „Neuen Schorerhofs“ zum benachbarten Bauernhof stößt in Langerringen auf Bedenken wegen Lärm und Geruch. Die kleine Kapelle im Vordergrund bleibt auf jeden Fall erhalten, sie steht unter Denkmalschutz.
    Die Nähe des „Neuen Schorerhofs“ zum benachbarten Bauernhof stößt in Langerringen auf Bedenken wegen Lärm und Geruch. Die kleine Kapelle im Vordergrund bleibt auf jeden Fall erhalten, sie steht unter Denkmalschutz. Foto: Hieronymus Schneider

    Die Nähe des „Neuen Schorerhofs“ zum nachbarlichen Bauernhof stößt wegen Lärm- und Geruchsbelästigung auf Bedenken. In einer eigens anberaumten Sitzung beschäftigte sich nun der Langerringer Gemeinderat mit der Abwägung der bei der zweiten Auslegung des Bebauungsplans „Hauptstraße 50“ eingegangenen Stellungnahmen. Die Einwände waren dieselben wie bei der ersten Auslegung.

    Es geht um den Neubau des Ärzte- und Gesundheitszentrums „Neuer Schorerhof“, dessen erster Bauabschnitt unmittelbar an der Hauptstraße bereits begonnen hat. Für die dahinter am abgetragenen Hang geplanten Gebäude 2 und 3 ist das Verfahren aber noch im Gange.

    Bürgermeister Marcus Knoll verlas die umfangreichen Stellungnahmen und Einwände. Im Wesentlichen geht es wie bei der ersten Anhörung um die Verträglichkeit der Anlage für betreutes Wohnen und einer Tagespflegeeinrichtung mit dem benachbarten Bauernhof mit Milchviehstall. Nach vorliegendem Gutachten wird die für ein Dorfgebiet zulässige Geruchsbelastung von 15 Prozent der Jahresstunden nur geringfügig in Teilbereichen überschritten, und zwar beim Haus 2 in einer Höhe bis zu sechs und beim Haus 3 bis zu neun Metern jeweils mit 19 Prozent.

    Gemeinde Langerringen hält Geruchsbelästigung für zumutbar

    Die Gemeinde hält diese Überschreitung für zumutbar und rechnet nicht mit Einschränkungen des landwirtschaftlichen Betriebs durch die geplante Wohnnutzung. Zudem wurden in der Planung Lüftungsanlagen und geschlossene Fenster an der Süd- und Ostseite der Wohngebäude vorgesehen. Den Abstand von 26 Metern zwischen der Wand beziehungsweise 24 Metern zum westlichsten Balkon des Hauses 3 und dem Rinderstall hält die Gemeinde für ausreichend. Die Grenze der deutlich wahrnehmbaren Geruchsbelastungen bei Rinderställen liege bei zehn Metern.

    Der Rechtsanwalt des Rinderstallbetreibers hat gegen die Baugenehmigung vom 19. Dezember 2019 für den ersten Bauabschnitt Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben und die Herstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Gegen deren Ablehnung hat er Beschwerde eingelegt. Seiner Auffassung nach dürfe der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan nicht vor einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) getroffen werden.

    Ärztezentrum "Neuer Schorerhof": Weitere Auslegung

    Die Gemeinde verweist darauf, dass aufgrund der vorgenommenen Änderungen eine weitere Auslegung erfolgt und bis zum Satzungsbeschluss mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Inhaltlich kritisiert der Rechtsanwalt des Nachbarn die Verkürzung der Abstandsflächen innerhalb der Gebäude des „Neuen Schorerhofs“ und den Abstand von lediglich 4,04 Metern an der schmalsten Stelle zu dessen Grundstück, wodurch der Lichteinfall vermindert würde. Auch der Schallschutz sei gegenüber der Tagespflegeeinrichtung nicht ausreichend. Die Gemeinde hält dem entgegen, dass es sich dabei nicht um eine Pflegeanstalt mit Daueraufenthalt handelt und somit keine höheren Lärmschutzmaßnahmen, wie ohnehin schon vorgesehen, erforderlich werden. Die Planung wird aber noch in der Begründung mit Ausführungen zur Einordnung des Gebietscharakters und der zulässigen Nutzungen ergänzt.

    Der Gemeinderat stimmte den vorgenommenen Abwägungen geschlossen zu. Der Billigungsbeschluss erfolgt nach deren Einarbeitung in der nächsten Sitzung am 25.Juni. Abschließend wurde dem Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheids zum Neubau eines Einfamilienhauses im Gennacher Zehentweg das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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