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Langerringen: Soll Tempo 30 künftig auch in Langerringen überwacht werden?

Langerringen

Soll Tempo 30 künftig auch in Langerringen überwacht werden?

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    Im Bereich des Schorerhofs in Langerringen gilt zeitweise Tempo 30.
    Im Bereich des Schorerhofs in Langerringen gilt zeitweise Tempo 30. Foto: Hieronymus Schneider

    Die Gemeinde Langerringen hat in den vergangenen Jahren viel für die Verkehrsberuhigung und Reduzierung von Unfallgefahren getan. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) im Bereich der Schule wurde im Verlauf der Viktor-von-Scheffel-Straße bis zur Kinderkrippe St. Leonhard ausgedehnt. An der Hauptstraße wurden im Bereich des Schorerhofs, in dem die Tagespflege untergebracht ist, ebenfalls 30 km/h angeordnet und ein Zebrastreifen angelegt. Ein zweiter Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen befindet sich zur Sicherung des Schulwegs über die Hauptstraße bei der Bäckerei Müller. Südlich davon endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, diese wird aber im Bereich des Kindergartens St. Gallus wieder angeordnet. Die Anordnungen sind zeitlich von Montag bis Freitag und von 7 bis 17 Uhr beschränkt.

    Viele Beschwerden über zu schnelle Autos

    Bürgermeister Marcus Knoll berichtete in der Gemeinderatssitzung aber, dass er viele Beschwerden über zu schnelles Fahren erhalten habe. Mit dem Zitat: „Die Schilder kannst Du wieder abbauen, es hält sich sowieso keiner daran“, fasste er so manche Aussagen zusammen. Zur nachhaltigen Wirksamkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung könnte eine Verkehrsüberwachung mit der Konsequenz von Bußgeldern beitragen. Deshalb lud Knoll mit Petra Haupeltshofer eine Vorständin des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte ein. Sie erläuterte, dass sich inzwischen 51 Kommunen in acht Landkreisen dem im Jahre 2007 gegründeten gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) angeschlossen haben. Die Geschwindigkeitsüberwachung werde mit geschultem Personal und modernen Mess-Systemen nach Polizeistandard durchgeführt. Die Gemeinden können bestimmen, wann, wo und wie oft gemessen wird. Auf die Gemeinden komme keine Verwaltungsarbeit zu, die Abwicklung der Verkehrsverstöße wird vollständig vom Kommunalunternehmen durchgeführt. Dieses hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Die von der Gemeinde zu zahlende Gebühr beträgt 200 Euro pro Überwachungsstunde plus 100 Euro für die Anfahrt. Die eingegangenen Verwarn- und Bußgelder werden zu 100 Prozent monatlich an die Gemeinde weitergeleitet. Sollte der Gemeinderat einen Beitritt beschließen, müssen die bestehenden Trägerkommunen zustimmen und der Verwaltungsrat über die Aufnahme entscheiden. Dann würde die Stammkapitaleinlage von 1,50 Euro pro Einwohner fällig. Das wären für Langerringen 6.500 Euro zuzüglich 3.000 Euro Ausgleichszahlung zum aktuellen Unternehmenswert. Die nächste Beitrittsmöglichkeit bestehe im Frühjahr 2025. Der Gemeinderat wird diese Informationen in die Beratung über einen möglichen Beitritt aufnehmen, ein Beschluss wurde noch nicht gefasst.

    Der Bebauungsplan ist verbindlich

    Ein Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „An der Linderhofstraße“ wurde mehrheitlich abgelehnt. Beim Neubau eines Einfamilienhauses wurde die Höhe der Bodenplatte um 18 Zentimeter überschritten. Bürgermeister Knoll wies darauf hin, dass die Höhen etwas unter dem Straßenniveau ganz bewusst wegen Anpassung an die Hanglage und für die Erschließungsplanung so festgesetzt wurden und der Bebauungsplan eingehalten werden müsse. Auch bei einem vergleichbaren Fall in der Nachbarschaft wurde deswegen schon ein Rückbau verlangt. Deshalb wurde der Antrag aus Gründen der Gleichbehandlung bei vier Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

    Bei der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller, der Windkraftanlagen im Gemeindebereich Ettringen vorsieht, werden keine Einwände erhoben. Die ausgewiesenen Flächen grenzen nicht an das Langerringer Gemeindegebiet an.

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