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Langerringen: Gericht hebt Baustopp auf: Arbeiten am Schorerhof in Langerringen gehen weiter

Langerringen

Gericht hebt Baustopp auf: Arbeiten am Schorerhof in Langerringen gehen weiter

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    Das Luftbild zeigt die Baustelle des Schorerhofs in Langerringen im Dezember vergangenen Jahres.  Der Nachbar, Betreiber eines Milchviehstalles, hatte Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. Das Augsburger Verwaltungsgericht verhängte daraufhin einen Baustopp. Diesen hob das Gericht nun wieder auf.
    Das Luftbild zeigt die Baustelle des Schorerhofs in Langerringen im Dezember vergangenen Jahres. Der Nachbar, Betreiber eines Milchviehstalles, hatte Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. Das Augsburger Verwaltungsgericht verhängte daraufhin einen Baustopp. Diesen hob das Gericht nun wieder auf. Foto: Herbert Lutzenberger

    Der am 10. Dezember vom Augsburger Verwaltungsgericht verhängte Baustopp an der Großbaustelle „Neuer Schorerhof“ wurde nun in einer weiteren Entscheidung des Gerichts wieder aufgehoben. Das Gericht lehnte den Antrag des Nachbarn im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ab. Eine endgültige Entscheidung über dessen Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Augsburg wird aber erst im Hauptsacheverfahren fallen.

    Mitte des Jahres könnten die ersten Pächter in Langerringen einziehen

    Das bedeutet, dass die Bauherren Manuela und Herbert Lutzenberger den Bau des Geschäftsgebäudes mit Arztpraxis, Apotheke, Tagespflege, Büroflächen mit Tiefgarage und Keller (Haus 1), sowie der beiden Wohn- und Geschäftshäuser (Haus 2 und Haus 3) fortführen können. „Wenn es keine weiteren Verzögerungen gibt, könnte die Arztpraxis und die Apotheke im Haus 1 schon etwa Mitte des Jahres einziehen“, sagt Herbert Lutzenberger. Auch die Büroräume der Johann-Müller-Altenheimstiftung könnten zeitgleich bezugsfertig werden. Mit der Einrichtung der Tagespflege im Haus 2 muss sich die Stiftung ebenso wie die von ihr betreuten Bewohner noch mindestens bis zum Herbst gedulden.

    Die Historie dieses Projekts und des Rechtsstreits

    Das Foto zeigt den Schorerhof vor dem Abriss mit der Kapelle, die stehen bleibt.
    Das Foto zeigt den Schorerhof vor dem Abriss mit der Kapelle, die stehen bleibt. Foto: Hieronymus Schneider

    Die Gemeinde Langerringen hatte das Grundstück des stillgelegten Bauernhofes Schorer erworben, um die Niederlassung einer Arztpraxis im Ort zu erhalten. Das Ehepaar Manuela und Herbert Lutzenberger übernahm das mit rund 6,5 Millionen Euro veranschlagte Projekt als Bauherren und Investoren. Im Juli 2019 wurden Nutzungsverträge für die Arztpraxis mit Dr. Maria-Elisabeth Krell, für eine Apotheke mit Dr. Julia Netrval, sowie mit der Johann-Müller-Altenheimstiftung für den Betrieb einer Tagespflege für bis zu 15 Personen und die Betreuung von zwölf Seniorenwohnungen für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen.

    Die Bauleitplanung für den Bau von drei Gebäuden mit Tiefgarage für diese Einrichtungen wurde von der Gemeinde im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 31 „Hauptstraße 50“ geregelt. Bauherr Lutzenberger hat mit seiner Firma Helu-Wohnbau den Abriss des früheren Bauernhofes und das Abtragen des Hanggrundstücks bewerkstelligt. Im Januar 2020 war Spatenstich, nachdem die Baugenehmigung für das Haus 1 am 19. Dezember 2019 erteilt wurde. Schon gegen diese Baugenehmigung reichte der südliche Nachbar, Betreiber eines Milchviehstalles, eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Die beantragte aufschiebende Wirkung wurde aber in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Somit konnte das erste Gebäude im Rohbau errichtet werden.

    Der Schorerhof

    Der bis zu seinem Abriss im Jahr 2019 als "Schorerhof" bekannte Bauernhof in der Hauptstraße 50 hat in der Geschichte Langerringens durchaus eine große Bedeutung. Am 8. August 1818 ging von einem Gebäude dieses Hofes ein Großbrand aus, der weite Teile des unteren Dorfes und auch die Kirche in Mitleidenschaft zog.

    Der Hof trug damals den Hausnamen "Bergschuster". Aus den damaligen Aufzeichnungen geht hervor, dass der Hof als Meiersölde zum Domkapitel Augsburg gehörte. Die Ursprungszeit des Hofes ist aber nicht bekannt. Nach dem Brand wurde er wieder aufgebaut und wie vorher als "Meierhof", also mit Milchwirtschaft betrieben. Deshalb heißt der Weg zur Hauptstraße hinunter heute noch "Meiergässele oder Maiergässele".

    Die Besitzer hießen bis Ende des Jahres 1899 Rindle. Die kleine Kapelle, die heute unter Denkmalschutz steht und auch beim Neubau erhalten bleibt, wurde etwa 1870 erbaut. Nachdem Niklas Rindle Ende 1899 verstarb, heiratete seine Witwe Theresia einen Johann Schorer vom Berghof Scherstetten. Somit war es ab 1900 der "Schorerhof".

    1934 übernahm dessen Sohn Josef den Hof und übergab ihn 1967 wiederum an seinen Sohn Josef, der ihn bis zu seinem Tod im Februar 2014 betrieb. Die Erbschaft fiel auf dessen Schwester Aloisia Geiger, die ihre Kindheit und Jugend bis 1966 auf diesem Hof verbrachte. Sie hat das Grundstück dann an die Gemeinde verkauft.

    Gegen den Bebauungsplan für die Gebäude zwei und drei gab es wegen der Nähe zum benachbarten Kuhstall Einwände wegen der Geruchsbelästigung und einer möglichen Einschränkung der Milchviehhaltung. Deshalb wurde der Bebauungsplan mehrmals geändert und fünfmal öffentlich ausgelegt. Wegen der in der Planung vorgesehenen verringerten Abstandsflächen einer halben Wandhöhe (0,5H) wurde auf Balkone und Terrassen für die dem Bauernhof nächstgelegenen Wohnungen verzichtet und nicht zu öffnende Fenster an der Süd- und Ostseite eingeplant. Das Baufenster reicht an der engsten Stelle auf circa vier bis sechseinhalb Meter an die Grundstücksgrenze heran. Das Landratsamt Augsburg hat am 5. November mit einer Änderung vom 17. November die Baugenehmigung für die Abschnitte zwei und drei erteilt. Dagegen reichte der Nachbar über seine Rechtsanwälte die Anfechtungsklage ein.

    Gericht: Rechte des Nachbarn werden nicht verletzt

    Das Verwaltungsgericht begründete die am 10. Dezember angeordnete aufschiebende Wirkung dieser Klage damit, dass vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen. Gegen diesen Baustopp legte das Ehepaar Lutzenberger Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, der am 17. Dezember auch stattgegeben wurde. Damit wurde der Einbau der Erdgeschossdecken bei den Gebäuden 2 und 3 erlaubt, um diese winterfest zu machen. Vor dem Fortgang der Bauarbeiten sollte das Verwaltungsgericht Augsburg erneut über den Antrag auf aufschiebende Wirkung entscheiden, was es nun getan hat. Die Verwaltungsrichter begründeten die Ablehnung damit, dass der landwirtschaftliche Betrieb weder aufgrund der Geruchsbelästigung, noch aufgrund der von ihm ausgehenden Lärmsituation mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen müsse. Auch bei den Abstandsflächen gehen die Richter von der Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus und kommen zu der Feststellung, dass der Antragsteller nicht in nachbarschützenden Rechten verletzt werde.

    Bei der Entscheidung spielte auch eine neue Verordnung eine Rolle

    Bei dieser Entscheidung spielte offenbar auch die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Februar eine Rolle, die eine verringerte Abstandsflächentiefe von 0,4H, mindestens von drei Metern vorsieht.

    Das ändert sich mit der neuen Bauordnung in Bayern

    Genehmigungsfiktion Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrags nicht meldet und fehlende Unterlagen nachfordert, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt.

    Bauen mit Holz Holz darf künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Das soll den Baustoff attraktiver und das Bauen nachhaltiger machen.

    Abstandsflächenrecht Abstandsflächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Das soll den Flächenverbrauch senken. Bei Wohnbauten reicht dann das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand von drei Metern bleibt bestehen, Gemeinden können weiterhin größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.

    Stellplatzpflicht Kommunen können die Stellplatzpflicht flexibler regeln, alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.

    Dachausbau Für den Ausbau von Dachgeschossen ist keine Genehmigung mehr nötig.

    Einbau von Aufzügen Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.

    Sonstiges Weitere Änderungen betreffen etwa den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen, die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. Zudem können Kommunen reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen. (AZ)

    Nach dem Bebauungsplan und der Baugenehmigung wird von der nächstgelegenen südlichen Außenwand von Haus 2 zum Grundstück des Nachbarn eine Abstandsfläche von 0,5H eingehalten. „Es erscheint unverhältnismäßig, die aufschiebende Wirkung der Klage wegen einer Verletzung von Abstandsflächen anzuordnen, die ab dem 1. Februar 2021 so nicht mehr gegeben ist“, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Der aktuelle Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu. Davon wird es abhängen, wann das Hauptsacheverfahren angesetzt wird.

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