An dem geänderten Grundsteuerrecht können die Gemeinden zwar nichts ändern, dafür aber an ihren Hebesätzen. Während der jüngsten Gemeinderatssitzung in Langenneufnach erläuterte Kämmerer Stefan Januschke die Rechtslage. Die Einnahmen durch die Grundsteuer sollen laut Gesetzgeber für die Gemeinden „aufkommensneutral“ sein. Das bedeutet: In der Gesamtsumme sollen die Einnahmen zwar gleich bleiben, aber dies sei vom Gesetzgeber keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Anregung. „Die Gemeinde ist bei der Festlegung ihrer Hebesätze autonom“, sagte der Kämmerer und wies gleichzeitig darauf hin, dass es im Einzelfall zu großen finanziellen Belastungen für Grundsteuerzahler kommen kann. Durchschnittlich erhielt die Gemeinde in den vergangenen Jahren gut 15.000 Euro durch die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sowie knapp 207.000 Euro für Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke).
Langenneufnach
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